Nordpeis N-27 Manuel D'utilisation page 68

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Anforderungen im Hinblick auf den Schutz des
Gebäudes
Von der Feuerraumöffnung bzw. - sofern fest eingebaut
- von der raumseitigen Vorderkante des Feuerbocks
nach vorn und nach den Seiten gemessen, müssen
Fußböden aus brennbaren Baustoffen bis zu folgenden
Abständen durch einen ausreichenden dicken Belag
aus nichtbrennbaren Baustoffen geschützt sein:
- nach vorn entsprechend der Höhe des Feuerraum-
bodens bzw. des Feuerbocks über dem Fußboden
zuzüglich 30 cm, jedoch mindestens 50 cm,
- nach den Seiten entsprechend der Höhe des Feuer-
raumbodens bzw. des Feuerbocks über dem Fußboden
zuzüglich 20 cm, jedoch mindestens 30 cm.
Wird ein Stehrost von mindestens 10 cm Höhe fest
eingebaut, so genügen die vorgenannten
Mindestabstände, und zwar abweichend vom Stehrost
gemessen.
Bauteile aus brennbaren Baustoffen oder brenn-
baren Bestandteilen und Einbaumöbeln im Strah-
lungsbereich der offenen Kamine
Von der Feuerraumöffnung müssen nach vorn, nach
oben und nach den Seiten mindestens 80 cm Abstand
zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen oder brenn-
baren Bestandteilen sowie zu Einbaumöbeln einge-
halten werden; bei Anordnung eines auf beiden Seiten
belüfteten Strahlungsschutzes genügt ein Abstand von
40 cm.
Bauteile aus brennbaren Baustoffen oder brenn-
baren Bestandteilen und Einbaumöbeln außerhalb
des Strahlungsbereiches der offenen Kamine
Von den Außenflächen der Verkleidung des offenen
Kamins müssen mindestens 5 cm Abstand zu Bautei-
len aus brennbaren Baustoffen oder brennbaren Be-
standteilen und zu Einbaumöbeln eingehalten werden.
Der Zwischenraum muß der Luftströmung so offen
stehen, daß Wärmestau nicht entstehen kann. Bautei-
le, die nur kleine Flächen der Verkleidung des offenen
Kamins verdecken wie Fußböden, stumpf angestoßene
Wandverkleidungen und Dämmschichten auf Decken
und Wänden, dürfen ohne Abstand an die Verkleidung
herangeführt werden. Breitere streifenförmige Bauteile
aus brennbaren Baustoffen wie Zierbalken sind vor der
Verkleidung des offenen Kamins im Abstand von 1 cm
zulässig, wenn die Bauteile nicht Bestandteil des Ge-
bäudes sind und die Zwischenräume der Luftströmung
so offen stehen, daß Wärmestau nicht entstehen kann.
Die offenen Kamine sind so aufzustellen, daß sich seit-
lich der Austrittsstellen für die Warmluft innerhalb eines
Abstandes von 50 cm bis zu einer Höhe von 50 cm
über den Austrittsstellen keine Bauteile mit brennbaren
Baustoffen, keine derartigen Verkleidungen und keine
Einbaumöbel befinden.
Tragende Bauteile aus Beton oder Stahlbeton
Die offenen Kamine sind so aufzustellen, daß sich
seitlich der Austrittsstellen für die Warmluft innerhalb
eines Abstandes von 50 cm bis zu einer Höhe von 50
cm über den Austrittsstellen keine tragenden Bauteile
aus Beton oder Stahlbeton befinden.
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Holzbalken
Holzbalken dürfen nicht im Strahlungsbereich des
Kamineinsatzes angebracht werden. Holzbalken über
offenen Kaminen müssen mit einem Mindestabstand
von 1 cm voll umlüftet sein. Eine direkte Verankerung
mit Wärmebrücken ist nicht statthaft.
Dämmschichten
Dämmschichten sind zu erreichten aus Steinfaser-
platten der Klasse A 1 nach DIN 4102 Teil 1 mit einer
Anwendungsgrenztemperatur von mindestens 700 °C
bei Prüfung nach DIN 52 271 und einer Rohdichte von
mehr als 80 kg/m³ anzubringen. Die Mindeststärke
beträgt 100 mm. Sofern diese Platten nicht von Wän-
den, Verkleidungen oder angrenzenden Platten allseitig
gehalten werden, sind sie im Abstand von etwa 30 cm
zu befestigen. Soweit die Dämmschichten nicht bis an
die seitliche Verkleidung oder Anbauwand der offenen
Kamine reichen, sind sie mindestens 10 cm über die
Außenseite von Dämmschichten auf den Feuerraum-
wänden hinauszuführen. Das Dämmmaterial muss mit
der entsprechenden Dämmstoffkennziffer gem. AGI-
Q 132 gekennzeichnet sein, wie z. B. für Rockwool
Steinfaser-Brandschutzplatte RPB-12 die Kennziffer
12.07.21.75.11.
Verbindungsstück
Der Stutzen für das Verbindungsstück befindet sich
in der Decke des Heizeinsatzes und hat einen Au-
ßendurchmesser von max. 200 mm. Der Anschluß an
den Schornstein erfolgt mit einem 90°- oder 45°-Bo-
gen, wobei der 45°-Anschluß wegen des geringeren
Strömungswider¬standes zu bevorzugen ist. Der
Anschluß an den Schornstein sollte mit einem einge-
mauerten Wandfutter erfolgen.
Das Verbindungsstück ist aus Formstücken aus
Schamotte für Hausschornsteine oder Blechrohren
aus mindestens 2 mm dickem Stahlblech nach DIN
1623, DIN 1700, DIN 17 200 und entsprechenden
Formstücken herzustellen. Abgasrohre innerhalb der
Verkleidung des offenen Kamins müssen mit mindes-
tens 3 cm dicken formbeständigen, nichtbrennbaren
Dämmstoffen der Klasse A 1 nach DIN 4102 Teil 2, wie
im Abschnitt Dämmschichten beschrieben, ummantelt
werden; an die Stelle des Maßes 3 cm muß das Maß 6
cm eingehalten werden, wenn die Verkleidung des Ab-
gassammlers aus Metall besteht. Dies gilt nicht, soweit
das Verbindungsstück zur konvektiven Erwärmung der
Raumluft bestimmt ist. Verbindungsstücke aus auste-
nitischen, nichtrostenden Stählen müssen mindestens
1 cm dick sein. Anmerkung: Anforderungen an das
Verbindungsstück nach DIN 18 160 Teil 2.
Warmluftführung
Die Aluflexrohre zur Führung der Warmluft müssen mit
Stahlbandschellen an den Warmluftstutzen und Gittern
befestigt und mit 40 mm starken Mineralwollfasermat-
ten isoliert werden.
DE

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