Garantiebedingungen - Zanussi ZV 130 BO Notice D'utilisation

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Sehr geehrte Kunden!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb eines Gerätes aus dem Electrolux
Konzern. Für dieses Gerät räumen wir Ihnen, gemäß den nachstehenden Bedingungen, eine besondere Garantie
ein, die Ihnen also zusätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und erstreckt sich über einen Zeitraum von
24 Monaten. Wir empfehlen daher, den Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.
2. Die Garantie umfaßt Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material- und / oder Herstellungsfehler
beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftreten angezeigt werden. Nicht unter diese
Garantie fallen Schäden oder Mängel, die durch nicht vorschriftsgemäße Handhabung des Gerätes, durch
Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen und durch Reparaturen oder Eingriffe, die
von Personen vorgenommen wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, verursacht wurden. Werden
unsere Geräte mit Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen, die keine Originalteile sind und wurde dadurch ein
Defekt verursacht, ist dieser ebenfalls nicht durch die Garantie gedeckt.
3. Mängel dieses Gerätes werden wir innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels unentgeltlich
beseitigen. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits- und
Materialkosten werden von uns getragen. Ab dem siebten Monat der Garantiezeit übernehmen wir nur die
Arbeits- und Materialkosten. Über diese Nachbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese
Garantie nicht eingeräumt. Nachbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in
unseren Kundendienstwerkstätten, durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Es ist jeweils der
Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist
in Lauf. Die Garantiefrist für ausgewechselte Teile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener
Schäden sind - soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist - ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen den Händler, bei dem er das Gerät
gekauft hat, weder eingeschränkt noch aufgehoben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Gerät und erlauben uns, sie darauf aufmerksam zu machen, daß
Ihnen auch nach Ablauf der Garantie unser Werkskundendienst und unsere Servicepartner gerne mit Rat und Tat
zur Verfügung stehen.
Electrolux Hausgeräte GmbH
ELECTROLUX HAUSGERÄTE GMBH
ADRESSE
HERZIGGASSE 9
A-1230 WIEN

GARANTIEBEDINGUNGEN

VERTRIEB TELEFON
(01) 866 40-200
VERTRIEB TELEFAX
(01) 866 40-250
KUNDENDIENST TELEFON
(01) 866 40-333
KUNDENDIENST TELEFAX
(01) 866 40-300
DE
WIEN FN 98903 x
DVR: 0595411
ARA LIZENZ NR. 2702
UID: ATU 14758207
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