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ERMILA 1400 Mode D'emploi page 10

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DEUTSCH
Entsorgung EU-Länder
de
Das Gerät darf nicht mit dem Hausmüll entsorgt
werden. Im Rahmen der EU-Richtlinie über die
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
en
wird das Gerät bei den kommunalen Sammel-
stellen bzw. Wertstoffhöfen kostenlos entgegen-
fr
genommen. Die ordnungsgemäße Entsorgung
dient dem Umweltschutz und verhindert mögli-
che schädliche Auswirkungen auf Mensch und
it
Umwelt.
Entsorgung Nicht-EU-Länder
es
Das Gerät am Ende seiner Lebensdauer bitte umwelt-
gerecht entsorgen.
pt
Garantie
1. Die Rechte aus dieser Garantie treten neben die
nl
gesetzlichen und/oder vertraglichen Sachmängel-
ansprüche, die dem Kunden gegenüber seinem
jeweiligen Verkäufer zustehen. Diese Rechte werden
sv
durch die Garantie nicht eingeschränkt.
2. Die WAHL GmbH gewährt für Elektrokleingeräte eine
da
Garantie, dass das Gerät frei von Mängeln ist.
Nicht der Garantie unterfallen Geräteteile, die dem
Verschleiß unterliegen wie z. B. Schneidsätze,
fi
Antriebskomponenten, Scherfolien, Aufsteckbürsten,
Batterien bzw. Akkuzellen (Verschleißteile).
tr
Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn
· das Gerät missbräuchlich verwendet oder mit
pl
mangelnder Sorgfalt behandelt wurde,
· das Gerät durch übermäßige Beanspruchung,
unsachgemäße Behandlung oder
cs
Fremdeinwirkung beschädigt wurde,
· der Mangel durch Nichtbeachtung der
sk
Betriebsanleitung/Gebrauchsanweisung ent-
standen ist,
hr
· eine Reparatur oder ein Reparaturversuch
durch anderes Personal als das eines Werks
der WAHL GmbH oder einer autorisierten
hu
Verkaufsstelle durchgeführt wurde.
3. Die Garantiezeit richtet sich nach der Dauer der
hi
gesetzlichen Sachmängelverjährungsfrist des natio-
nalen Rechts des Staates, in dem das Gerät erwor-
ben wird; sie beträgt jedoch maximal 3 Jahre.
ro
Die Frist beginnt mit der Übergabe des Gerätes
durch den Verkäufer an den Käufer.
ru
Der Ort des Erwerbs und der Zeitpunkt der
Übergabe sind durch Vorlage eines Kaufbelegs
uk
wie Kassenzettel, Rechnung, Lieferschein oder
Ähnliches nachzuweisen.
el
ar
fa
10
4. Mängel, die innerhalb der Garantiezeit auftreten
und die uns innerhalb von drei Wochen nach ihrem
Auftreten in Textform angezeigt werden, werden von
der WAHL GmbH im Rahmen dieser Garantie kos-
tenlos beseitigt. Die Reparaturen werden in einem
Werk der WAHL GmbH oder in einer von der WAHL
GmbH autorisierten Verkaufsstelle ausgeführt. Die
WAHL GmbH ist berechtigt, den Mangel auch durch
Lieferung eines baugleichen Gerätes zu beseitigen.
Weitergehende Ansprüche des Kunden aus dieser
Garantie, insbesondere auf Aufwendungsersatz,
Minderung, Schadenersatz oder das Recht zum
Rücktritt bestehen nicht. Gesetzliche oder andere
vertragliche Sachmängelansprüche bleiben unbe-
rührt.
Durch die Erbringung von Garantieleistungen tritt
keine Verlängerung der Garantiezeit ein.
5. Die im Rahmen von Garantiereparaturen ausge-
tauschten Teile oder das bei Ersatzlieferung einbe-
haltene Gerät gehen in das Eigentum der WAHL
GmbH über.
6. Bei unberechtigter Inanspruchnahme unseres
Kundendienstes ist die WAHL GmbH berechtigt,
dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung
zu stellen.
7. Bei aufgetretenen Mängeln wenden Sie sich bitte
an den Vertreiber des Gerätes bzw. an die Service-
adresse Ihres Landes.

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