Deutsches
Institut
für
Bautechnik
Dlßt
(2)
Messumformer für folgende Umgebungstemperaturen:
Typ LS 500 ...
für -25 °C bis +50 °C
Die vollständige Typenbezeichnung entspricht dem Typenschlüssel gemäß der Technischen
Beschreibung2.
(2) Die Teile der Überfüllsicherung, die nicht Gegenstand der von dem Bescheid erfassten
allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung sind, dürfen nur verwendet werden, wenn sie den
Anforderungen des Abschnitts 3 "Allgemeine Baugrundsätze" und des Abschnitts 4 "Beson
dere Baugrundsätze" der ZG-ÜS3 entsprechen. Sie brauchen jedoch keine Zulassungs
nummer zu haben.
2.3
Herstellung und Kennzeichnung
2.3.1
Herstellung
Der Standgrenzschalter darf nur im Werk des Antragstellers, FAFNIR GmbH in
22525 Hamburg, hergestellt werden. Er muss hinsichtlich Bauart, Abmessungen und
Werkstoffen den in der im DIBt hinterlegten Liste aufgeführten Unterlagen entsprechen.
2.3.2
Kennzeichnung
Der Standgrenzschalter, dessen Verpackung oder dessen Lieferschein muss vom Hersteller
mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen-
Verordnungen der Länder gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf nur erfolgen,
wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 2.4 erfüllt sind.
Zusätzlich sind die zulassungspflichtigen Teile selbst mit folgenden Angaben zu kennzeich
nen:
- Hersteller oder Herstellerzeichen'),
- Typenbezeichnung,
- Serien- oder Chargennummer bzw. Identnummer bzw. Herstelldatum,
- Zulassungsnummer*'.
'
Bestandteil des Ü-Zeichens, das Teil ist nur wiederholt mit diesen Angaben zu kennzeichnen, wenn das
Ü-Zeichen nicht direkt auf dem Teil aufgebracht wird.
2.4
Übereinstimmungsbestätigung
2.4.1
Allgemeines
Die Bestätigung der Übereinstimmung des Standgrenzschalters mit den Bestimmungen der
von dem Bescheid erfassten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung muss für das
Herstellwerk mit einer Übereinstimmungserklärung des Herstellers auf der Grundlage einer
werkseigenen Produktionskontrolle und einer Erstprüfung des Standgrenzschalters durch
eine hierfür anerkannte Prüfstelle erfolgen. Die Übereinstimmungserklärung hat der Herstel
ler durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen)
unter Hinweis auf den Verwendungszweck abzugeben.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/
Allgemeine Bauartgenehmigung
Nr. Z-65.11 -228
Seite 4 von 6 | 5. November 2019
Technische Beschreibung des Antragstellers vom Stand 08.2019 auf Grundlage der von der TÜV NORD GERT
GmbH geprüften Technischen Beschreibung vom Stand 08.2017 für Standaufnehmer Typ LS 300 ... und Messum
former Typ LS 500 ...
ZG-ÜS:2012-07
Zulassungsgrundsätze für Überfüllsicherungen des Deutschen Instituts für Bau
technik
Z75599.19
1.65.11-47/19