fafnir LS 300 Documentation Technique page 33

Détecteur de niveau. convertisseur de mesure
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DIBt
Deutsches
Institut
für
Bautechnik
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/
Allgemeine Bauartgenehmigung
Nr. Z-65.11-228
Seite 3 von 6 I 5. November 2019
II
BESONDERE BESTIMMUNGEN
1
2
2.1
2.2
1
Regelungsgegenstand und Verwendungs- bzw. Anwendungsbereich
(1) Gegenstand dieses Bescheides sind Standgrenzschalter (siehe Anlage 1), die als Teil
einer Überfüllsicherung dazu dienen, bei der Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten
Überfüllungen von Behältern zu verhindern. Die Standaufnehmer bestehen aus gekapselten
Kaltleitern die elektrisch aufgeheizt werden, beim Eintauchen in die Lagerflüssigkeit
abkühlen und dadurch den elektrischen Widerstand verändern. Diese Widerstandsänderung
löst im Messumformer ein binäres, elektrisches Signal aus, mit dem rechtzeitig vor Erreichen
des zulässigen Füllungsgrades der Füllvorgang unterbrochen oder akustisch und optisch
Alarm ausgelöst wird. Die für die Melde- oder Steuerungseinrichtung erforderlichen Teile und
der Signalverstärker sind nicht Gegenstand dieses Bescheides.
(2) Die Standaufnehmer werden aus Edelstahl (Werkstoff-Nr. 1.4301 bis 1.4571 mit
Ausnahme von 1.4305) bzw. Hastelloy (Werkstoff-Nr. 2.4601, 2.4610, 2.4617) gefertigt. Sie
können auch mit Sondenspitzen aus Tantal oder mit E-CTFE (Halar)-Beschichtung gefertigt
werden.
(3) Die Standaufnehmer dürfen für Behälter unter Drücken bis 3 bar (in Sonderausführung
bis 25 bar) und je nach Ausführung bei Temperaturen der Lagerflüssigkeit von -40 °C
bis+110°C verwendet werden. Die Umgebungstemperatur am Messumformer muss
zwischen -25 °C und +50 °C liegen.
(4) Mit diesem Bescheid wird der Nachweis der Funktionssicherheit des Regelungsgegen­
standes im Sinne von Absatz (1) erbracht.
(5) Der Bescheid wird unbeschadet der Bestimmungen und der Prüf- oder Genehmigungs­
vorbehalte anderer Rechtsbereiche erteilt.
(6) Dieser Bescheid berücksichtigt die wasserrechtlichen Anforderungen an den Regelungs­
gegenstand. Gemäß § 63 Abs. 4 Nr. 2 und 3 WHG1 gilt der Regelungsgegenstand damit
wasserrechtlich als geeignet.
(7) Die Geltungsdauer dieses Bescheides (siehe Seite 1) bezieht sich auf die Verwendung
im Sinne von Einbau des Regelungsgegenstandes und nicht auf die Verwendung im Sinne
der späteren Nutzung.
Bestimmungen für das Bauprodukt
Allgemeines
Der Standgrenzschalter und seine Teile müssen den Besonderen Bestimmungen und der
Anlage dieses Bescheides sowie den beim Deutschen Institut für Bautechnik hinterlegten
Angaben entsprechen.
Eigenschaften und Zusammensetzung
(1) Der Regelungsgegenstand setzt sich aus folgenden Einzelteilen zusammen (Numme­
rierung siehe Anlage 1):
(1)
Standaufnehmer für folgende Temperaturen der Lagerflüssigkeit:
Typ LS 300 ...
Normaltyp,
für -25 °C bis +50 °C (Umgebungstemperatur/
Gasraum des Behälters bis +80 °C)
Typ LS 300 ... L
Typ LS 300 ... H
Typ LS 300 ... HH
für -40 °C bis +50 °C (Umgebungstemperatur/
Gasraum des Behälters bis +80 °C)
für -25 °C bis +80 °C
für-10 °C bis+110 °C
Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) geändert worden ist
Z75599.19
1.65.11-47/19

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