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SATA 15180 Mode D'emploi page 4

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Betriebsanleitung
DE
Vor Inbetriebnahme des Gerätes/der Lackierpistole ist die Betriebsanleitung vollständig und eingehend zu lesen, beachten und einzuhalten.
Danach ist diese an einem sicheren Platz, für jeden Gerätebenutzer zugänglich, aufzubewahren. Das Gerät/die Lackierpistole darf nur von
sachkundigen Personen (Fachmann) in Betrieb genommen werden. Bei unsachgemäßer Benutzung des Gerätes oder jeglicher Veränderung
oder Kombination mit ungeeigneten Fremdteilen können Sachschäden, ernste Gesundheitsschäden der eigenen Person, von fremden Per-
sonen und Tieren bis hin zum Tode die Folge sein. SATA übernimmt für diese Schäden (z.B. Nichteinhaltung der Betriebsanleitung) keinerlei
Haftung. Die anwendbaren Sicherheitsvorschriften, Arbeitsplatzbestimmungen und Arbeitsschutzvorschriften des jeweiligen Landes oder
Verwendungsgebietes sind zu beachten und einzuhalten (z.B. die deutschen Unfallverhütungsvorschriften BGR 500 des Hauptverbandes der
gewerblichen Berufsgenossenschaften usw.).
Achtung! Bei Verwendung von Löse- und Reinigungsmitteln auf der Basis halogenisierter Kohlenwasserstoffe, wie z. B. 1,1,1-Trichloräthan
und Methylen-Chlorid, können an Aluminiumbecher, Pistole sowie galvanisierten Teilen chemische Reaktionen auftreten (1,1,1-Trichloräthan
mit geringen Mengen Wasser ergibt Salzsäure). Die Teile können dadurch oxydieren, im extremen Fall kann die Reaktion explosionsartig er-
folgen. Verwenden Sie deshalb für Ihre Geräte/Lackierpistolen nur Löse- und Reinigunsmittel, die obengenannte Bestandteile nicht enthalten.
Zur Reinigung auf keinen Fall Säure, Lauge (Basen, Abbeizer etc.) verwenden.
Zu beachten
Blaspistole nie auf sich selbst, fremde Personen oder Tiere richten. Vor jeglichen Reparaturarbeiten muß das Gerät vom Luftnetz abgekuppelt
werden. Vor jeder Inbetriebnahme, besonders nach jeder Reinigung und nach Reparaturarbeiten, ist der feste Sitz aller Schrauben und
Muttern sowie die Dichtheit der Blaspistolen und Schläuche zu überprüfen. Defekte Teile sind auszutauschen oder entsprechend instandzu-
setzen. Zur Erzielung bestmöglicher Ergebnisse und für höchste Sicherheit nur Original-Ersatzteile verwenden. Ex-Schutz bzw. Ex-Schutz-
vorschriften beachten (nicht in Zone 0). Da beim Spritzen bei höheren Drücken der Schalldruckpegel von 90 db(A) überschritten wird, ist ein
geeigneter Gehörschutz zu tragen (nicht bei „SATA blow gun, noiseless nozzle"). Bei Anwendung der Blaspistole werden keine Vibrationen
auf die Körperteile des Bedieners übertragen. Die Rückstoßkräfte sind gering. Der Einsatz dieses Produktes in explosionsgefährdeten Berei-
chen der Zone 0 ist verboten. Der Einsatz dieses Produktes in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 0 ist verboten.
Aufbau und Funktionsbeschreibung
Die Blaspistolen dienen zum Ab- und Ausblasen von Teilen
1. Lufteingang (je nach Ausführung G 1/4 a, Schlaucholive oder Schnellkupplungsnippel) Eingangsdruck nach Angabe auf dem Pistolenkör-
per max. 10 bar, 1,0 MPa, Schlauch-Ableitwiderstand kleiner 100 Mio Ohm
2. Abzugsbügel, bzw. Absperrventil
3. Blasdüse
Inbetriebnahme
Pistolen vor Gebrauch gut durchblasen.
Service und Wartung
Bei Undichtheiten Packungen nachziehen oder austauschen.
Garantiebedingungen
Die Garantiebedingungen gelten soweit der Lieferer laut Angebot eine Herstellergarantie übernommen hat.
a) Für derartige Geräte leistet der Lieferer eine Garantie von 12 Monaten, die mit dem Tage des Verkaufs an den Endabnehmer beginnt.
b) Die Garantie erstreckt sich auf den Materialwert von Teilen mit Fabrikations- und Materialfehlern, die sich innerhalb der Garantiezeit her-
ausstellen. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf Fehlbedienung, normale Abnutzung oder mechanische Beschädigungen zurückzufüh-
ren sind.
c) Weitergehende Ansprüche jeglicher Art gegen den Lieferer, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Das gilt auch für
Schäden, die bei Beratung, Einarbeitung und Vorführung entstehen. Unberührt hiervon bleiben die dem Endabnehmer gegen seinen
Kaufvertragspartner zustehenden Ansprüche.
d) Wünscht der Käufer sofortige Reparatur oder Ersatz, bevor festgestellt ist, ob eine Ersatzpflicht des Lieferers besteht, erfolgt die Ersatz-
lieferung oder Reparatur gegen Berechnung und Bezahlung des jeweiligen Tagespreises. Stellt sich bei der Überprüfung der Mängelrüge
heraus, daß ein Garantieanspruch bestand, erhält der Käufer für die berechnete Reparatur oder Ersatzlieferung eine Gutschrift entspre-
chend der Garantieleistung. Teile, für die Ersatz geliefert wurde, gehen in das Eigentum des Lieferers über. Mängelrügen oder sonstige
Beanstandungen berechtigen den Käufer bzw. Auftraggeber nicht, die Bezahlung zu verweigern oder zu verzögern.
e) Der Versand des Gerätes hat spesenfrei zu erfolgen. Kosten für die Entsendung von Monteuren (Fahrt- und Wegezeitkosten) sowie die
Fracht- und Verpackungskosten übernimmt der Lieferer nicht. Hier gelten die Montagebedingungen des Lieferers.
f) Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit.
g) Die Garantie erlischt bei Fremdeingriffen.
h) Diese Garantiebestimmungen sind Bestandteil der Allgemeinen Lieferbedingungen des Lieferers.
SATA, SATAjet, das SATA-Logo und/oder andere hier im Inhalt erwähnte SATA-Produkte sind entweder registrierte Marken oder Marken der
SATA GmbH & Co. KG in den USA und/oder anderen Ländern.
Technische Änderungen vorbehalten.
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