Stilllegung/Dekommissionierung; Gewährleistung - CEMO Go-Box 70 l Mode D'emploi

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7. Stilllegung/Dekommissionierung

1. Go-Box vollständig entleeren.
2. Go-Box in Einzelteile zerlegen.
3. Nach Materialbeschaffenheit sortieren.
4. Nach den örtlichen Bestimmungen entsorgen.
8. Gewährleistung
Für die Funktion der Go-Box, die Beständigkeit des
Materials und einwandfreie Verarbeitung überneh-
men wir Gewährleistung gemäß unseren allgemei-
nen Geschäftsbedingungen.
Diese sind einzusehen unter
http://www.cemo.de/agb.html
Voraussetzung für die Gewährleistung ist die
genaue Beachtung der vorliegenden Betriebs- und
Wartungsanleitung und der geltenden Vorschriften
in allen Punkten.
Bei Modifikation der Go-Box durch den Kunden
ohne Rücksprache mit dem Hersteller CEMO
GmbH erlischt der gesetzliche Gewährleistungs-
anspruch.
Die Firma "CEMO GmbH" haftet auch nicht für
Schäden, die durch sachwidrigen Gebrauch ent-
standen sind.
D
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