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FOGAL Alaska Mode D'emploi Original page 40

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9. FUNKTIONIERUNGSPROBLEME
I
A > Das WKR schaltet sich nicht ein:
• Sich versichern dass der Stecker richtig in die Dose gesteckt wurde.
• Sich versichern dass der allgemeine Stecker an der Wand einge-
schaltet ist.
GB
• Sich versichern dass es sich nicht um einen allgemeinen Strom-
ausfall handelt.
B > Das WKR erreicht nicht die eingestellte Betriebstemperatur:
• Sich versichern, dass der Kondensator gereinigt ist.
• Sich versichern, dass alle Etagen richtig eingebaut sind und das
F
die Ware gleichmäßig verteilt ist.
• Sich versichern, dass das WKR nicht im Luftdurchzug oder in der
Nähe von Heizquellen gestellt worden ist.
Sich versichern, dass das Ansauggitter und dass die Luftrück-
kehr nicht behindert ist.
D
9. INFORMATIONEN ZUR SAMMLUNG, BEHANDLUNG UND BE-
SEITIGUNG DES PRODUKTES
Konformitätsgerecht zu den Bestimmungen, welche im Artikel 13
der Gesetzesverordnung Nr. 151 vom 25/07/2005 enthalten sind,
und den gemeinschaftlichen Richtlinien 2002/95/EG, 2002/96/EG
NL
und 2003/108/EG, bezüglich der Verminderung der Benutzung von
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gefährlichen Substanzen in elektrischen und elektronischen Appa-
raten und der Beseitigung von Abfällen, werden folgende Informa-
tionen abgegeben:
a. Die elektrischen und elektronischen Apparate, welche gemäß
dem Artikel 6 c. 1/ a der Gesetzesverordnung vom 05/02/1997
nr. 22 und nachfolgenden Änderung, als Abfälle angesehen wer-
den (WEEE), dürfen nicht als „städtische Abfälle" behandelt wer-
den und müssen daher durch getrennte Sammlungssysteme
beseitigt werden.
b. Für die Sammlung und die Beseitigung dieser Abfälle ist, bei
Neueinkauf eines neuen Apparates, eine kostenlose Zurückgabe
des Abfalls an den Hersteller vorhergesehen.
c. Dies im Verhältnis 1:1.
d. Das Symbol, welches auf dem Produkt angebracht ist (durchge-
strichener Abfalltonne) weist darauf hin, dass die elektrischen
und elektronischen Bestandteile (EEE), welche man beseitigen
möchte eine getrennte Sammlung erfordern.
e. Die rechtswidrige Beseitigung dieser Abfälle wird mit den Maß-
nahmen aus dem Artikel 16 der Gesetzesverordnung 151 voam
25/07/2005, bestraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Substanzen, welche in den
Geräten enthalten sind, ernste Schäden für die menschliche Ge-
sundheit und für die Umwelt mit sich bringen können.
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I
GB
F
D
NL

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