1.
Höhensicherungsgeräte nach EN 360:2002, CSA Z259.2.2, ANSI/ASSE Z359.1-2007, Z359.14-2014 sind
eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). In Verbindung mit einem Auffanggurt nach
EN 361:2002, CSA Z259.10, ANSI/SSE Z359.1-2007 dient dieses System der Sicherheit von Personen bei
Arbeiten in der Höhe, bei denen die Gefahr eines Absturzes besteht. (z.B. auf Dächern, Gerüsten, Leitern
und Schächten). Das Gerät ist nur bestimmungsgemäß zu verwenden.
2.
Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung und der Sicherheitshinweise besteht Lebensgefahr (
Im Falle eines Sturzes ist ein Hängen der Person länger als 15 Minuten auszuschließen (Schockgefahr).
3.
Zur Benutzung der Höhensicherungsgeräte sind nur Auffanggurte nach EN 361:2002, CSA Z259.10,
ANSI/SSE Z359.1-2007 zugelassen (andere Gurte sind nicht erlaubt) (
4.
Ein Gerät kann im Einsatz nur eine Person schützen, kann jedoch nacheinander von mehreren Personen
genutzt werden. Ein Rettungsplan, in dem alle bei der Arbeit möglichen Rettungsfälle berücksichtigt sind,
muss vorhanden sein.
5.
Für das Gerät ist ein ausreichend tragfähiger, geeigneter und den nationalen Vorschriften entsprechender
Befestigungspunkt mit einer min. Tragfähigkeit von 9kN (North America 22.2kN) zu wählen. Die Befestigung
erfolgt mittels Karabinerhaken nach EN362:2004 / CSAZ259.12-01 / ANSI/ASSE Z359.12-2009
(Bergsteigerkarabinerhaken) oder Anschlagseil, wobei das Seil durch den Griff des Gerätes gezogen und
mit einem gesicherten Karabinerhaken geschlossen wird (
wird der Karabinerhaken mit dem Anschlagpunkt und dem Drehwirbel verbunden. Bei Verwendung
des Höhensicherungsgerätes an einer Anschlageinrichtung Typ C / Klasse C nach EN 795 / North
America 22.2 kN (nur, wenn für gemeinsame Verwendung zugelassen) mit vertikal beweglicher Führung
ist bei der Ermittlung der notwendigen lichten Höhe unterhalb des Benutzers auch die Auslenkung
der Anschlageinrichtung zu berücksichtigen. Hierzu sind Angaben in der Gebrauchsanleitung der
Anschlageinrichtung zu beachten.
6.
Das Gerät sollte möglichst lotrecht über dem Kopf der zu sichernden Person positioniert werden, um beim
Fallen ein Pendeln auszuschließen. Die Aufhängung des Gerätes muss ein Anpassen an evtuelle Seil-/
Bandabweichungen gewährleisten. Nach der Befestigung des Gerätes an dem Anschlagpunkt ist das Ende
des ausziehbaren Verbindungsmittels (Karabinerhaken) an der Auffangöse des Auffanggurtes zu befestigen.
Bei nicht selbstverriegelnden Verbindungselementen (Karabinerhaken) sind diese mittels der Überwurfmutter
zu verschrauben (
4
7.
Nach Befestigung des Höhensicherungsgerätes an einem geeigneten Anschlagpunkt (nach EN795 /
DGUV R 112-198 / ANSI/ASSE Z359.1-2007) und der Verbindung des Verbindungselementes
(Karabinerhaken) mit der Auffangöse des angelegten Auffanggurtes (nach EN361:2002 / CSA Z259.10 /
ANSI / ASSE Z359.1-2007) ist der Sicherheitsschutz für die Arbeitsperson hergestellt.
8.
Vor jeder Benutzung ist eine Sichtkontrolle des Gerätes durchzuführen, sowie die Lesbarkeit der
Produktkennzeichnung zu kontrollieren.
9.
Vor jeder Benutzung ist außerdem eine Funktionsprobe durchzuführen. Durch ruckartiges Herausziehen
des Seils/Bandes oder durch eine Gewichtsprobe von mindestens 15 kg. In beiden Fällen muss die
Trommelbremse einfallen (
10. Über Schüttgut o.ä. Stoffen, in denen man Versinken kann, dürfen Höhensicherungsgeräte nicht zur
Sicherung von Personen eingesetzt werden (
11. Ein beschädigtes und/oder durch Sturz beanspruchtes Gerät (Fallanzeiger ausgelöst! (
sowie bei Zweifeln über den sicheren Zustand des Gerätes, ist dieses sofort dem Gebrauch zu entziehen.
Es darf erst nach Überprüfung und schriftlicher Freigabe durch eine sachkundige Person oder den Hersteller
weiter verwendet werden.
12. Je nach Beanspruchung, mindestens jedoch alle zwölf Monate müssen Höhensicherungsgeräte vom
Hersteller oder vom Hersteller geschulten und autorisierten Personen überprüfen werden. Dies muss im
mitgelieferten Prüfbuch dokumentiert werden. Die Wirksamkeit und Haltbarkeit des Höhensicherungsgerätes
hängt von der regelmäßigen Prüfung ab.
13. Bei Brüchen des Garnes, Knicken oder Aufrauungen des Seils/Bandes ist das Höhensicherungsgerät in die
Revisionswerkstatt zu geben. Das Seil/Band muss dort ausgetauscht werden. (
14. Die DGUV R 112-198 (Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz) und
DGUV R 112-199 (Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Schutzausrüstungen) sowie die
BGI 870 (Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte) sind zu beachten.
Gebrauchsanleitung
Sicherheitshinweise
).
).
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).
1
). Bei Geräten mit Drehwirbelaufhängung
3
).
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).
2
+
+
)
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6b
6c
).
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