Technische Daten; Bluetooth - Auerswald COMfortel M-720 Notice D'utilisation

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Wichtige Informationen
5.3 Auerswald beliefert die Auerswald Partner entsprechend. Eine von Ziffer 5.1 abweichende Lieferung ist zwischen Kunde und
Auerswald Partner individuell zu vereinbaren.
6. Gewährleistung und Haftung von Auerswald
6.1 Die geschuldete Beschaffenheit und die Funktionalität der Software bestimmen sich allein nach der Dokumentation und den
ggfs. im Vertrag getroffenen Abreden. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit oder Funktionalität schuldet Auerswald nicht.
Auerswald übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass:
a) die Software mit einer anderen als einer allein und frei von Auerswald bestimmten Konfiguration zusammenarbeitet;
b) dass die Software ununterbrochen und fehlerfrei läuft oder
c) dass alle technischen Softwarefehler beseitigt werden können. Ein technischer Softwarefehler gilt nur dann als Mangel, wenn
dieser dazu führt, dass die Software nicht die nach der Dokumentation geschuldete Beschaffenheit und Funktionalität aufweist.
Insbesondere übernimmt Auerswald keine Gewähr für Leistungen oder eine Beschaffenheit oder Funktionalität, die ein Auer-
swald Partner zusätzlich zu den Produkten von Auerswald anbietet (sog. „added value"), diese sind allein zwischen dem Kunden
und dem Auerswald Partner abzuwickeln.
6.2 Dem Kunden stehen Garantie-, Gewährleistungs-, Haftungs- und/oder Aufwendungsersatzansprüche gegenüber Auerswald
nur zu, wenn sie in einem unmittelbar zwischen Auerswald und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag vereinbart sind. Erwirbt
der Kunde die Software von einem Auerswald Partner, richten sich Ansprüche des Kunden nach dem mit dem Auerswald Partner
geschlossenen Vertrag. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Kunden nach den anwendbaren Produkthaftungsvorschriften.
7. Exportkontrolle
7.1 Die Vertragserfüllung seitens Auerswald steht unter dem Vorbehalt, dass dem keine Hindernisse aufgrund nationaler oder
internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
7.2 Der Kunde wird alle auf die Software anwendbaren nationalen und internationalen Export-/Re-Exportkontrollbeschränkungen
für die Software und/oder Dokumentation erfüllen. Insbesondere wird der Kunde die Software weder direkt noch indirekt expor-
tieren, re-exportieren oder umladen, wenn dies gegen Exportgesetze, Regeln, Einschränkungen oder Vorschriften der Bundes-
republik Deutschland, der Europäischen Union oder der Vereinigten Staaten von Amerika verstößt.
8. Besondere Bedingungen für Trialversionen
8.1 Die Bedingungen dieser Ziffer 8 gelten nur dann, wenn der Kunde die Software zu Testzwecken bekommen hat, und haben
Vorrang vor den sonstigen Bedingungen der EULA. Die Überlassung einer Trialversion erfolgt ausschließlich zeitlich begrenzt.
8.2 Der Kunde darf die Trialversion ausschließlich zu Evaluations- und Testzwecken nutzen und nur für die Dauer der mit Auer-
swald oder dem Auerswald Partner, von dem die Trialversion erhalten wurde, vereinbarten Testphase. Der Kunde kann die Test-
phase jederzeit vorzeitig durch Deinstallation und Vernichtung aller Kopien der Trialversion oder deren Rückgabe an Auerswald
bzw. den Auerswald Partner beenden.
8.3 Das Recht zur Nutzung der Trialversion erlischt automatisch, wenn:
a) der Kunde gegen die Bedingungen der EULA verstößt und/oder
b) die Testphase endet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass manche Trialversionen Lizenzschlüssel enthalten, die zeitlich mind-
estens die Testphase abdecken, sich jedoch nach deren Ablauf automatisch abschalten.
8.4 Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Kunde als Nutzer einer Trialversion nicht zum Bezug von Supportleistungen von
Auerswald oder dem Auerswald Partner berechtigt.
8.5 Der Kunde kann während der Testphase jederzeit die Trialversion in eine kostenpflichtige Version der Software umwandeln,
etwa indem entsprechende Lizenzkeys eingespielt werden. Die Einzelheiten sind mit Auerswald oder dem Auerswald Partner zu
bestimmen.
8.6 Trialversionen werden kostenfrei, „wie gesehen" und ohne jede Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Je nach Abmachung
mit dem Kunden kann es sich dabei auch um noch nicht allgemein freigegebene Versionen oder neue Produkte handeln, die
noch nicht zum Vertrieb freigegeben sind. Der Kunde nutzt jede Trialversion auf eigenes Risiko, eigene Kosten und in eigener
Verantwortung. Auerswald übernimmt keine Gewähr für die Leistungsfähigkeit oder für bestimmte Ergebnisse der Nutzung der
Trialsoftware und zugehöriger Materialien, und keine Gewähr oder Garantie dafür, dass die Nutzung der Trialsoftware keine
Rechte Dritter verletzt oder für die Marktfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit der Trialsoftware für einen bestimmten Zweck.
Diese Ausschlüsse gelten auch zugunsten der Drittanbieter von eventuell in der Trialversion enthaltener Drittanbietersoftware.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden im Falle von Arglist oder Vorsatz bleiben unberührt.
8.7 Bei Trialversionen sind Ansprüche des Kunden auf Schadens- oder Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund aus-
geschlossen, insbesondere bei Produktionsausfall, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen oder Daten und Fol-
geschäden. Hiervon unberührt bleibt die Haftung von Auerswald für Vorsatz, nach dem Produkthaftungsgesetz, für Körper-
schäden und im Umfang übernommener Garantien. Gleiches gilt für sonstige Fälle unabdingbarer gesetzlicher Haftung.
9. Allgemeine Bestimmungen
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA rechtlich unwirksam oder undurchführbar sein, wird davon die Gültigkeit der
anderen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall eine Vereinbarung treffen, die die betreffende
Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, wirksame Bestimmung ersetzt.
9.2 Im Verhältnis zwischen Auerswald und dem Kunden ist allein die deutschsprachige Fassung der EULA für die Auslegung
maßgeblich. Eventuell zur Verfügung gestellte anderssprachige Fassungen sind unverbindlich und dienen lediglich der Verein-
fachung.
9.3 Änderungen, Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des
Schriftformerfordernisses.
9.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
9.5 Der Gerichtsstand ist Braunschweig, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist durch zwingendes anwendbares Recht vorg-
eschrieben.

Technische Daten

DECT
Funkfrequenzbereich
Sendeleistung

Bluetooth

Funkfrequenzbereich
10
1880-1900 MHz
10 mW mittlere Leistung pro Kanal, 250 mW
Pulsleistung
2402-2480 MHz
COMfortel M-720 - Betriebsanleitung V01 06/2021

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