4.5) Schlaffseil vermeiden.
4.6) Der Anschlagpunkt sollte sich möglichst senkrecht über der
Arbeitsstelle befinden.
Befindet sich der Anschlagpunkt unterhalb, so besteht im Falle eines
Sturzes die Gefahr des Aufschlagens auf tiefer gelegene Bauteile.
Befindet sich der Anschlagpunkt seitlich, so besteht die Gefahr des
Aufschlagens an seitliche Bauteile.
Die Höhe des Anschlagpunktes und der benötigte Bodenfreiraum muss
in jedem Fall ausreichend bemessen werden um die Wirksamkeit des
Systems zu gewährleisten (vgl. Abb. 2):
Bremsstrecke des PEANUTs (vgl. Δl, Abb. 2)
+ Ausgangslänge des Verbindungsmittel (vgl. l, Abb. 3)
+ Körperlänge (vgl. x, Abb. 2)
+ Sicherheitsabstand (ca. 1m, vgl. Abb. 2)
+ ggf. Dehnung der Anschlageinrichtung (z. B. EN 795 B/C, vgl.
Gebrauchsanleitung des Herstellers)
Den PEANUT nicht als Halteseil verwenden, d. h. sich nicht an ihm
festhalten und hochziehen.
5.) Kanten Eignung
DAS PEANUT wurde nach dem Prüfgrundsatz für PSA gegen Absturz
zur Verwendung in Arbeitskörben von fahrbaren Hubarbeitsbühnen
einem Doppelscharfkant-Test unterzogen.
Weiterhin wurde mit einem Stahlstab (Radius r = 0,5 mm ohne Grat)
für den horizontalen Einsatz und einem daraus resultierenden Sturz
über eine scharfe Kante getestet. Auf Grundlage dieses Tests ist es
geeignet zur Verwendung über ähnliche Kanten.
Ungeachtet dieser Prüfung muss bei horizontalem oder schrägem
Einsatz auf folgendes geachtet werden, falls die Gefahr eines Sturzes
über eine Kante besteht:
1. Wenn die Risikobewertung zeigt, dass die Kante besonders
„scharf" und / oder „nicht frei von Graten" ist, dann:
a. schließen Sie aus, dass ein Sturz über eine Kante
stattfinden kann oder
b. bringen Sie einen Kantenschutz an
2. Der Anschlagpunkt des PEANUT darf nicht unterhalb des Stand-
levels des Benutzers sein.
3. Die Umlenkung an der Kante muss mind. 90 ° betragen.
4. Um einen Pendelsturz zu vermeiden, sollte der Arbeitsbereich und
die seitliche Bewegungsfreiheit von der Mittelachse auf max.1,50m
begrenzt sein. In anderen Fällen sollte kein einzelner Anschlagpunkt
verwendet werden, sondern eine Klasse C oder D Anschlageinrichtung
nach EN 795.
6.) Konformitätserklärung
7.) Indentifizierungs- und Gewährleistungszertifikat
8.) Kontrollkarte:
Eintragen der jährlichen Revision
8.0 -8.3): Bei Revision auszufüllen
8.0): Nächste Untersuchung;
DE
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