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wie bei Reparaturen und Tausch von Bauteilen zu erneuern,
bei der abdichtende Elemente geöff net, entfernt oder auf an-
DE
dere Weise verändert wurden. Der Potenzialausgleich muss
bei jeder Instandhaltung überprüft werden und zu deren Ab-
schluss in einwandfreiem Zustand sein. Durch die durchge-
führten Maßnahmen darf es im Anschluss beispielsweise zu
keiner Zonenverschleppung kommen.
Der Zustand der Radialwellendichtringe ist mindestens bei
jeder Instandhaltung zu prüfen und hat einwandfrei zu sein.
5.5 Feinfi lter
Der Verschmutzungsgrad der Filtermatten ist in regelmä-
ßigen Abständen in Abhängigkeit von den Einsatz-/Umge-
bungsbedingungen zu überprüfen. D.h. die Durchlässigkeit
der Filter ist vom Betreiber zu gewährleisten.
5.6 ATEX-Laufrad
Der Wuchtzustand, sowie Plan- und Radialschlag des Laufra-
des dürfen sich in Folge Wartung/Instandhaltung, einer Repara-
tur oder eines Austausches von Bauteilen nicht verschlechtern.
Das Laufrad ist spätestens auszutauschen, wenn deutlich fest-
stellbare Vibrationen/Schwingungen vorliegen, oder deutlicher
mechanischer Abrieb oder Beschädigungen erkennbar sind.
Nutzen Sie zum Abziehen des Laufrades ein geeignetes
Abziehwerkzeug. Nuten oder Fixiergewinde sind für solches
Werkzeug an der Laufradnabe vorhanden. Das Aufbringen
des Laufrades auf die Welle muss frei von Schlägen oder
Stößen erfolgen.
5.7 ATEX-Motoren
ATEX-Motoren können nur als vollständige Einheiten aus-
getauscht werden. Der EN ISO 60079 entsprechend erfolgt
eine Reparatur der verwendeten ATEX-Motoren ausschließ-
lich durch den Hersteller selbst.
Nach Tausch des Motors muss eine genaue Koaxialität aller
mit der Motorwelle verbundenen oder in Berührung stehen-
den Bauteile wiederhergestellt werden. Siehe auch 5.6.
5.8 Reinigung
Reinigung darf zu keinen Beschädigungen oder Veränderun-
gen am Gerät und seinen Bestandteilen führen, die Sicher-
heits- oder Gesundheitsschutz beeinträchtigen, und darf z.B.
den Wuchtzustand des Laufrades nicht verschlechtern.
Es dürfen zur Reinigung keine Mittel/Hilfsmittel benutzt wer-
den, die zu elektrostatischer Aufl adung führen können oder
ein anderweitiges Sicherheitsrisiko bedeuten können.
5.9
Reparatur und Tausch von Bauteilen an
Elektror-ATEX-Produkten
Bei Verwendung von Ersatz- oder Zubehörteilen für explosi-
onsgeschützte Ventilatoren aus unserem Hause weisen wir
Sie auf die Regelungen innerhalb der EU, oder entsprechen-
de nationaler Vorschriften hin, welche verbindlich einzuhal-
ten sind.
Auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind dies
insbesondere die Vorgaben der TRBS 1201-3 und §14 (6)
der BetrSichV. Innerhalb der EU gelten in allen Mitglieds-
staaten diesen Vorschriften entsprechende gesetzliche und
behördliche Vorgaben und Regelungen, die gleichwertig ein-
zuhalten sind.
Außerhalb der Europäischen Union sind vom Käufer, Händ-
ler und Betreiber die Gesetze, Vorschriften und behördlichen
Regelungen zum Explosionsschutz einzuhalten, welche am
Einsatzort des jeweiligen Elektror-ATEX-Produktes gelten.
Kontaktieren Sie für die Reparatur oder Austausch Ihres
ATEX Ventilators unseren Service:
E-Mail: service@elektror.de
Tel.: +49 711 31973-2222
Fax: +49 711 31973-52222
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АО "БЕРГАБ" Тел./факс: (495)727-22-72 catalog@elektror.ru
Betriebs- und Montageanleitung RD ATEX
Sie erhalten von uns eine kompetente Analyse des techni-
schen Zustandes inklusive einer Empfehlung über die am
Besten geeignete Vorgehensweise. Dazu liefern wir Ihnen
Informationen, wie das Produkt in einen optimalen Zustand
zurückversetzt werden kann. Sollte ein Weiterbetrieb oder
eine Reparatur nicht empfehlenswert sein, bieten wir Ihnen
ein zu Ihrem Anwendungsfall passendes Neugerät an.
In Deutschland und verschiedenen anderen Ländern in Eu-
ropa haben Sie alternativ auch die Möglichkeit zur Repara-
tur oder zum Tausch von Bauteilen durch unsere Service-
Vertragspartner. Bitte erfragen Sie die Möglichkeiten für das
Zielland bei unserem Produktmanagement (support@elekt-
ror.de).
Diese Servicepartner verfügen über ein bestehendes Ver-
tragsverhältnis mit Elektror und sind auf die Instandsetzung
unserer ATEX-Ventilatoren geschult. Die Einhaltung der
EU-weit geltenden ATEX-Vorschriften, aber auch der spezi-
fi schen Vorgaben, die wir Hersteller-spezifi sch zur Erhöhung
der Sicherheit an unsere ATEX-Produkte stellen, werden von
unseren Service-Vertragspartnern sorgfältig eingehalten.
Abweichung von einer der Erhaltung der Sicherheit, dem
Gesundheitsschutz oder des Explosionsschutzes dienenden
Vorgehensweise kann zum Verlust der Gewährleistung und
der Haftungsübernahme durch Elektror führen.
Für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb, sowie
den sicheren, störungsfreien Betrieb trägt nach geltender
Rechtslage der Betreiber Verantwortung.
Nach der ATEX-Richtlinie für den Explosionsschutz und den
davon abgeleiteten Regelungen und Normen liegen Vor-
gaben für zulässige und unzulässige Werkstoff kombinatio-
nen vor. Unzulässige Werkstoff kombinationen können dazu
führen, dass konstruktive Maßnahmen, die am Produkt den
Explosionsschutz gewährleisten sollen, unwirksam werden.
Dadurch kann das Explosionsrisiko an den ATEX-Produkten
deutlich steigen.
Ersatzteillisten von nicht explosionsgeschützten Geräten
sind bei ATEX-Geräten nicht anwendbar und daher ungültig.
Empfehlung: Die Verwendung von Original-Ersatzteilen aus
dem Hause Elektror erleichtert hierbei eine risikoarme Vor-
gehensweise.
6 SICHERHEITSRELEVANTE
INFORMATIONEN ÜBER
AUSSERBETRIEBNAHME UND ABBAU
Das Trennen aller elektrischen Verbindungen und aller wei-
teren elektrotechnischen Maßnahmen in Verbindung mit der
Ausserbetriebnahme darf nur von einer Elektrofachkraft aus-
führt werden.
Der Abbau ist erst zulässig, wenn alle rotierenden Teile den
Stillstand erreicht haben und ein Wiederanlauf nicht mehr
möglich ist.
Zum Abbau und Abtransport müssen die Vorgaben aus 2.1
Transport und Handhabung eingehalten werden.
Behandeln Sie das Gerät bei der Entsorgung wie Industrie-
müll.
Die Geräteteile bestehen aus recyclingfähigem Material
wie Aluminium, (Edel-)Stahl, Kupfer und Kunststoff . Es gibt
jedoch auch Bauteile, die eine besondere Behandlung be-
dürfen (z.B. Frequenzumrichter). Gesetzliche nationale und
örtliche Entsorgungs- und Recyclingvorschriften müssen
eingehalten werden.
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