Backofendemontage; Abbau Des Backofens; Schadstoffentsorgung - OEM DOMITOR DM Mode D'emploi Et D'entretien

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DOMITOR DM/DB
Abmontieren - Abbruch - Entsorgung
Abschnitt 7

7.1 - BACKOFENDEMONTAGE

Ist es notwendig die Demontage des Backofens
durchzuführen, um später denselben wieder zu
installieren, soll man im Vergleich zu dem in dem
Abschnitt "Installation" beschriebenen Verfahren
umgekehrt vorgehen.
GEFAHRLAGE
Vor der Maschinendemontage die Stromspeisung
ausschalten.
Nur gelernte Fachtechniker dürfen dieses Verfahren
durchführen.
ACHTUNG
Ist es notwendig den Backofen zu demontieren
oder Bestandteile desselben zu entfernen und das
sollte im Vergleich zu den Herstellerbeschreibungen
anders erfolgen, ist der Hersteller oder ein Vertreter
desselben zu kontaktieren (siehe Kontakte auf der
dritten Seite dieses Handbuchs).

7.2 - ABBAU DES BACKOFENS

Hinsichtlich des Umweltschutzes
gelten die am Aufstellungsort der Ma-
schine gültigen Vorschriften.
Wenn die Maschine nicht mehr benut-
zt und / oder repariert werden kann,
müssen die verschiedenen Maschi-
nenkomponenten entsorgt werden.
Elektrische Geräte dürfen nicht in den normalen Hau-
shaltsmüll gegeben sondern müssen entsprechend
der Bestimmungen zur Abfalltrennung als Industrie-
abfall gesondert entsorgt werden.
Die elektrischen Geräte sind mit einem besonderen
Kennzeichen (durchkreuzter Müllbehälter) versehen.
Dieses Kennzeichen zeigt an, daß das Gerät nach
dem 13. August 2005 in den Handel gebracht wurde
und im Rahmen der Abfalltrennung als Industrieabfall
gesondert entsorgt werden muß.
Eine unangemessene oder nicht den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Entsorgung von elektri-
schen
Geräten sowie ein unsachgemä§er Einsatz kann
aufgrund der Präsenz von gesundheitsschädlichen
Substanzen u/o Materialien zu schweren Gesun-
dheitsschäden und / oder zu einer schwerwiegenden
Umweltbelastung führen. Jede nicht den einschlä-
gigen Vorschriften entsprechende Entsorgung von
elektrischen Materialien beinhaltet die V erhängung
von Geldbußen u/o strafrechtlichen Maßnahmen.
ACHTUNG
Was die Entsorgung von Schadstoffen (Schmier-,
Lösungsmitteln, Lackierprodukten u.s.w.) betrifft,
ist nachfolgender Abschnitt nachzuschlagen.

7.3 - SCHADSTOFFENTSORGUNG

Zur Entsorgung solcher Stoffe sind die geltenden geset-
zlichen Normen in jedem jeweiligen land zu beachten.
ACHTUNG
Der Hersteller lehnt bei eventueller Regelwidrigkeit
des Kunden vor dem Abbruch und der Entsorgung
der Backofenbestandteile sowie während dieser/
nach diesen Verfahren, im Bezug auf die Auslegung
und die Anwendung der diesbezüglichen geltenden
Normen, jegliche Verantwortung ab.
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