GEMÜ 1234 Notice D'installation Et De Montage page 18

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24 Einbauerklärung
im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anh. II, 1.B
Hersteller:
Beschreibung und Identifizierung der unvollständigen Maschine:
Fabrikat:
Seriennummer:
Projektnummer:
Handelsbezeichnung:
Es wird erklärt, dass die folgenden grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie
2006/42/EG erfüllt sind:
1.3., 1.3.7, 1.6.1
Ferner wird erklärt, dass die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt
wurden.
Es wird ausdrücklich erklärt, dass die unvollständige Maschine allen einschlägigen Bestimmungen
der folgenden EG-Richtlinien entspricht:
2006/42/EC:
Der Hersteller bzw. der Bevollmächtigte verpflichten sich, einzelstaatlichen Stellen auf begründetes
Verlangen die speziellen Unterlagen zu der unvollständigen Maschine zu übermitteln. Diese Übermittlung
erfolgt:
elektronisch
Die gewerblichen Schutzrechte bleiben hiervon unberührt!
Wichtiger Hinweis! Die unvollständige Maschine darf erst dann in Betrieb genommen werden, wenn
gegebenfalls festgestellt wurde, dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut
werden soll, den Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht.
Joachim Brien
Leiter Bereich Technik
Ingelfingen-Criesbach, September 2020
1234
Einbauerklärung
für unvollständige Maschinen
GEMÜ Gebr. Müller Apparatebau GmbH & Co. KG
Postfach 30
Fritz-Müller-Straße 6-8
D-74653 Ingelfingen-Criesbach
Elektrischer Stellungsrückmelder
1234
1234
Typ 1234
(Maschinenrichtlinie) Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der
Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (1)
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