Übereinstimmungserklärung; Sicherheitshinweise; Bestimmungen Für Den Gerätehalter; Periodische Überprüfung - HABERKORN euroline Salus Mode D'emploi Et Manuel D'essai

Harnais d'antichute
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Übereinstimmungserklärung
Der  Hersteller,  die  Firma  A.  Haberkorn  &  Co  GmbH,  A-4240  Freistadt,  Werndlstraße  3,  erklärt  hiermit,  dass  die  nachstehend 
beschriebene, neue PSA
• 
euroline® auffanggurt SaluS
übereinstimmt  mit  den  Bestimmungen  der  PSA-Sicherheitsverordnung  (EG-Richtlinie  89/686/EWG  vom  21.12.1989)  und  hierbei 
folgende EN/ ÖNORMEN angewendet wurden
• 
ÖnoRM en 361 für auffanggurte
• 
ÖnoRM en 358 für haltegurte
• 
ÖnoRM en 813 für Sitzgurte
• 
ÖnoRM en 364 für die Prüfverfahren
identisch  ist  mit  der  PSA,  die  Gegenstand  der  von  der  zugelassenen  Prüfstelle  SICHERHEITSTECHNISCHE  PRÜFSTELLE  der 
AUVA, 1200 Wien, Adalbert Stifter Str. 65, ausgestellten Baumusterbescheinigung
• 
SaluS - nr. BMB 2011-3456
dem Qualitätssicherungssystem mit Überwachung gemäß § 15 und 16 der PSA-SV unter Kontrolle der zugelassenen Prüfstelle TÜV 
Österreich, Krugerstraße 16, A-1015 Wien, unterliegt (Kenn-Nr. 0408).
Freistadt, 2015-03-03
Wir  gratulieren  Ihnen  zum  Kauf  dieses  „euroline®  –  Produktes".  Dieses  Verbindungsmittel  wurde  mit  größter  Sorgfalt  und  unter 
strengsten  Qualitätskriterien  gefertigt  und  kontrolliert.  Die  Voraussetzungen  für  einen  sicheren  Einsatz  sind  also  geschaffen.  Es 
liegt jetzt an Ihnen, dieses Produkt auch RICHTIG zu verwenden! leSen SIe DaheR DIe GeBRauChSanleItunG VoR DeM
eRSten eInSatZ Genau DuRCh! Bitte bewahren Sie diese Gebrauchsanleitung beim Produkt auf, sodass Sie bei Unklarheiten 
jederzeit nachschlagen können und füllen Sie das PRÜFBLATT auf der letzten Seite sorgfältig aus. Im Falle von notwendigen Repa-
raturen oder Reklamationen senden Sie dieses Prüfblatt unbedingt gemeinsam mit dem Produkt an uns ein. Das Verbindungsmittel 
dient zur Sicherung von Personen in absturzgefährdeten Bereichen. Es darf nur von Personen verwendet werden, welche sowohl die 
körperlichen als auch mentalen Voraussetzungen mit sich bringen und die notwendigen Kenntnisse (UNTERWEISUNG lt. Pkt. 2.4) 
für einen sicheren Gebrauch haben. Um im Falle eines Absturzes oder sonstigen Unfalles die verunfallte Person schnellstmöglich 
retten zu können, muss ein Notfallplan vorhanden sein, welcher die Rettungsmaßnahmen für alle bei der Arbeit möglichen Notfälle 
berücksichtigt.
1

Sicherheitshinweise

Der Anschlagpunkt  an  dem  die Ausrüstung  befestigt  wird,  sollte  sich  möglichst  senkrecht  oberhalb  des  Benützers  befi   nden  (um 
pendeln im Falle des Absturzes zu verhindern) und muss den Anforderungen der EN 795 entsprechen (Mindestfestigkeit von 10 kN 
= 1.000 KG). Achten Sie insbesondere darauf, dass keine scharfen Kanten des Anschlagmittel gefährlich, sowie auf den sicheren 
Verschluss sämtlicher Verbindungselemente (Karabiner) und deren Zulassung nach EN 362. Die Lage des Anschlagpunktes sollte 
immer so gewählt werden, dass der Fallweg auf ein Minimum beschränkt wird. Achten Sie darauf, dass der Sturzraum so bemessen 
ist, dass der Anwender im Falle eines Sturzes auf kein Hindernis fällt, bzw. dass ein Aufschlagen am Boden nicht möglich ist.
2
Bestimmungen für den Gerätehalter
Persönliche Schutzausrüstungen sollten einem Benützer individuell zur Verfügung stehen. Unmittelbar vor jedem Einsatz ist eine 
visuelle  Überprüfung  der  PSA  vorzunehmen,  um  den  einsatzfähigen  Zustand  sicherzustellen.  Ein  nicht  mehr  sicher  scheinendes 
Produkt darf im Zweifelsfall NICHT VERWENDET werden und soll sofort ersetzt werden.
Zu beachten sind insbesondere:
• 
Beschädigungen von tragenden und für die Sicherheit wesentlichen Bestandteilen wie z. B. Seile, Gurtbänder und Nähte (Risse, 
einschnitte oder sonstiges)
• 
Beschädigungen von Kunststoff- und/oder Metall-Beschlägen   
Diese Überprüfung, darf nur dann entfallen, wenn es sich bei dem Produkt um einen Bestandteil einer Notfallausrüstung handelt und 
diese zuvor durch eine Sachkundige Person überprüft und in ein verschlossenes Behältnis verpackt wurde. Beachten Sie das Etikett 
über die nächste periodische Überprüfung und die maximale Verwendungsdauer (lt. Pkt. 3).
2.1 Periodische Überprüfung
Die PSA ist mindestens einmal jährlich (die Häufi   gkeit dieser Überprüfung hängt von der Art und der Intensität des Gebrauchs ab) 
durch eine SACHKUNDIGE PERSON (lt. Pkt. 2.4) einer Sichtprüfung zu unterziehen. Diese Sichtprüfung muss sich auf Feststellung 
von Beschädigungen und Verschleiß erstrecken. 
• 
Das Ergebnis dieser Sichtprüfung 
5000585 DeUtSCh
DeutSCh
Ing. Thomas Hopfi   nger, MBA
Geschäftsführer / Manager / Gérant
3

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