1.8 Hinweis bei Schornsteinbrand:
Wird falscher oder zu feuchter Brennstoff verwendet, kann es aufgrund von Ablagerungen im Schornstein zu einem
Schornsteinbrand kommen. Im Falle eines Schornsteinbrandes:
- Schließen Sie, falls möglich, alle Luftöffnungen an angeschlossenen Heizgeräten und alle Putztüren des Schornsteins.
- Alarmieren Sie über den Notruf die Feuerwehr und informieren Sie Ihren Schornsteinfeger
- Keinesfalls mit Wasser löschen! Brennbare Gegenstände vom Schornstein entfernen
1.9 Verbrennungsluftversorgung:
Prüfen Sie auch, ob der Raum, in dem der Ofen aufgestellt werden soll, ausreichend mit Frischluft versorgt wird.
Um eine einwandfreie Funktion Ihrer Feuerstätte gewährleisten zu können, ist eine ausreichende Menge an Verbrennungsluft
aus dem Aufstellungsraum notwendig. Die Vorkehrungen zur Verbrennungsluftversorgung dürfen nicht verändert werden.
Insbesondere muss sichergestellt bleiben, dass notwendige Verbrennungsluftleitungen während des Betriebs der Feuerstätte
offen sind. Bitte beachten Sie immer, in Absprache mit ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister die jeweils gültigen
örtlichen Vorschriften und Regeln.
Dunstabzugshauben bzw. Abzugsventilatoren (bspw. Bad und WC), die sich zusammen mit Feuerstätten im selben oder
benachbarten Raum befinden oder im Raumluftverbund installiert sind, können die Funktion des Ofens negativ beeinträchtigen
(bis hin zum Rauchaustritt in den Wohnraum, trotz geschlossener Feuerraumtür) und dürfen somit keinesfalls gleichzeitig mit
dem Ofen betrieben werden. Bei abgedichteten Fenstern und Türen (bspw. in Verbindung mit Energie-Sparmaßnahmen) ist die
Frischluftzufuhr nicht mehr gewährleistet, wodurch das Zugverhalten des Kaminofens, Ihr Wohlbefinden und unter Umständen
auch Ihre Sicherheit beeinträchtigt wird.
Bei Ihrem Kaminofen besteht die Möglichkeit einer externen Verbrennungsluftversorgung.
Auch mit dichter Luftzuführung erfüllt das Gerät jedoch nicht die Anforderungen eines raumluftunabhängigen Betriebes.
In Kombination mit raumlufttechnischen Anlagen wie kontrollierte Be- und Entlüftungsanlagen, Dunstabzug o.ä. ist in
Deutschland §4 der Feuerungsverordnung (FeuVo) maßgeblich. Der Verbrennungsluftanschluss-Stutzen ist als optionales
Zubehör erhältlich und wird nach Demontage des Ofenrückwandblechs eingebaut. Der Anschlussdurchmesser beträgt 10 cm.
An diesem Stutzen kann bauseits durch eine Fachfirma eine dichte Luftzuführung angeschlossen werden. Für den Anschluss
darf nur ein glattes Rohr mit einem Mindestdurchmesser von 100 mm verwendet werden. Die Luftleitung sollte von einer
Fachfirma eingebaut werden. Darüber hinaus ist die Leitung fachgerecht zu planen, mit einer Absperrklappe in Ofennähe zu
versehen und gegen Schwitzwasser zu isolieren. Die Luftleitung darf nicht länger als 4,5 m lang sein und nicht mehr als 2
Bögen 90°aufweisen.
1.10 Temperaturempfindliche Materialien
Bei brennbaren Böden wie Holz, Teppich usw. muss eine entsprechende Bodenplatte verwendet werden. (Lesen Sie auch bitte
das Kapitel 2: SICHERHEIT).
WICHTIG!
Es besteht keine Gewährleistung für Schäden oder Mängel am Gerät oder dessen Teilen, die durch Missachtung der
baurechtlichen Vorschriften, falscher Größenwahl des Ofens, unfachmännische Aufstellung und Anschluss des Gerätes, durch
mangelhaften Schornsteinanschluss und Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe, durch fehlerhafte, unsachgemäße
Bedienung oder durch ungenügenden bzw. zu starken Schornsteinzug sowie durch äußere, chemische oder physikalische
Einwirkung bei Transport, Lagerung, Aufstellung und Benutzung des Gerätes (z.B. Abschrecken mit Wasser, überkochende
Speisen und Getränke, Kondensat, Rost und Korrosion, Überhitzung und Überheizung durch zuviel oder falsche
Brennstoffaufgabe) verursacht werden. Weiterhin besteht keine Gewährleistung für Verrußung, wie sie bspw. durch schlechten
Schornsteinzug, feuchtes Holz oder falsche Bedienung entsteht.
ACHTUNG!
Für mittelbare und unmittelbare Schäden, die durch die Geräte verursacht werden, wird keine Haftung übernommen. Hierzu
gehören auch Raumverschmutzungen, die durch Zersetzungsprodukte organischer Staubanteile hervorgerufen werden und
deren Pyrolyseprodukte sich als dunkler Belag auf Tapeten, Möbeln, Textilien und Ofenteilen niederschlagen können.
2. SICHERHEIT
2.1 Allgemeine Sicherheitshinweise
-
Die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen können nicht alle Unfallgefahren beim Umgang mit dem Kaminofen
ausschließen.
-
Bedenken Sie, dass einige Bauteile am Ofen (Abgasrohr, Sichtfenstertür, Verkleidungs-und Bedienelemente etc.) im
Heizbetrieb heiß werden und daher eine Verbrennungsgefahr darstellen. Daher bitte nur mit Handschuh bedienen.
-
Kinder sollten nie unbeaufsichtigt am brennenden Kaminofen sein.
-
Verwenden Sie zum Anzünden nie Spiritus, Benzin oder andere brennbare Flüssigkeiten.
-
Verwenden Sie nur den in der Bedienungsanleitung angegebenen Brennstoff zum Heizen.
-
Wird in der Nähe des Aufstellortes mit feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen gearbeitet, muss der Kaminofen
rechtzeitig außer Betrieb gesetzt werden.
-
Die Feuerraumtüre muss während des Betriebes stets geschlossen sein.
-
Der Kaminofen darf nur mit dem eingeschobenen Aschekasten betrieben werden. Leeren Sie den Aschekasten
regelmäßig. Die Asche sollte nur im erkalteten Zustand entsorgt werden.
2.2 Aufstellvorschriften und Sicherheitsabstände
Die baurechtlichen Vorschriften und feuerpolizeilichen Bestimmungen, nationale und europäischen Normen sowie
örtliche Vorschriften für die Installation und den Betrieb der Feuerstätte sind einzuhalten.
Die Feuerstätte darf nur bei ausreichender Tragfähigkeit der Aufstellfläche aufgestellt werden. Bei unzureichender Tragfähigkeit
müssen geeignete Maßnahmen (z.B. Platte zur Lastverteilung unterlegen) getroffen werden, um diese zu erreichen.
Techn. Änderungen vorbehalten/
Sous réserve de modifications techniques
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