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Gebrauchs- und Wartungsanweisung SATA Filterbaureihe 0/400
9. Automatisches Kondensat-Ablassventil
Das automatische Kondensat-Ablassventil arbeitet nur richtig bei senkrechter Filterlage. Ab einem
Filtereingangsdruck von mind. 1 bar schließt das Ventil selbsttätig, bei drucklosem Filter Ventil offen
(Funktion siehe Absatz 1.1). Durch Rechtsdrehung am messingfarbenen Rändelteil kann eventu-
ell abgeschiedenes Kondensat von Hand unter Druck abgelassen werden (Ventil offen, bläst ab).
Bläst das Ventil nicht ab, so ist der Filter gemäß Absatz 7 zu öffnen, verschmutztes oder verklebtes
Kondensat-Ablassventil in Waschbenzin säubern, gegebenenfalls ersetzen. Ventil muß durch vollständige
Linksdrehung unter Druck geschlossen werden. Bei Funktionsstörung Ventil von außen mit max. 1 bar bei
drucklosem Filter durchblasen, ggf. ersetzen.

10. Garantiebedingungen

Garantiebedingungen soweit der Lieferer laut Angebot eine Herstellergarantie übernommen hat.
a) Für derartige Geräte leistet der Lieferer eine Garantie von 12 Monaten, die mit dem Tage des Verkaufs
an den Endabnehmer beginnt.
b) Die Garantie erstreckt sich auf den Materialwert von Teilen mit Fabrikations- und Materialfehlern, die
sich innerhalb der Garantiezeit herausstellen. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf Fehlbedienung,
normale Abnutzung oder mechanische Beschädigungen zurückzuführen sind.
c) Weitergehende Ansprüche jeglicher Art gegen den Lieferer, insbesondere auf Schadenersatz, sind
ausgeschlossen. Das gilt auch für Schäden, die bei Beratung, Einarbeitung und Vorführung entstehen.
Unberührt hiervon bleiben die dem Endabnehmer gegen seinen Kaufvertragspartner zustehenden
Ansprüche.
d) Wünscht der Käufer sofortige Reparatur oder Ersatz, bevor festgestellt ist, ob von uns eine Ersatz-
pflicht des Lieferers besteht, erfolgt die Ersatzlieferung oder Reparatur gegen Berechnung und
Bezahlung des jeweiligen Tagespreises. Stellt sich bei der Überprüfung der Mängelrüge heraus, daß
ein Garantieanspruch bestand, erhält der Käufer für die berechnete Reparatur oder Ersatzlieferung
eine Gutschrift entsprechend der Garantieleistung. Teile, für die Ersatz geliefert wurden, gehen in das
Eigentum des Lieferers über. Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen berechtigen den Käufer
bzw. Auftraggeber nicht, die Bezahlung zu verweigern oder zu verzögern.
e) Der Versand des Gerätes hat spesenfrei zu erfolgen. Kosten für die Entsendung von Monteuren
(Fahrt- und Wegezeitkosten) sowie die Fracht- und Verpackungskosten übernimmt der Lieferer nicht.
Hier gelten die Montagebedingungen des Lieferers.
f)
Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit.
g) Die Garantie erlischt bei Fremdeingriffen.
h) Diese Garantiebestimmungen sind Bestandteil der Allgemeinen Lieferbedingungen des Lieferers.
Für Schäden infolge einer Nichtbeachtung dieser Betriebsanleitung übernimmt SATA keine Verantwor-
tung.
Technische Änderungen vorbehalten.
I.6

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