Yamaha PW45 Notice Originale D'utilisation page 6

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X - Deutsch
gesetzliche Vorschriften /
Deutschland
Richtlinien
Einstufung
Kindersitz
erlaubt, beachte Helmpflicht; keine Freigabe von Winora-Staiger GmbH
Kinderanhänger
Transportanhänger
erlaubt
, aber keine Freigabe von Winora-Staiger GmbH
D1
Helmpflicht
außerorts: ja, allerdings keine
Pflicht
Radwegnutzung
innerorts: nein, Radwegnutzung
nur mit Zusatzschild „Mofa"
Forstwegnutzung bzw. für Kraft-
nicht erlaubt - nur für Kraftfahrzeug freigegeben Straßen und Wegen
fahrzeuge gesperrte Wege
Zulassungspflicht
nein
Versicherungspflicht
ja
Nummernschild
ja - Versicherungskennzeichen
nein - Geburtsdatum vor
01.04.65
Fahrerlaubnis notwendig
ja - Geburtsdatum nach 01.04.65,
ab 15 Jahren möglich, mind.
"Mofa Prüfbescheinigung"
EG-Übereinstimmungspapiere
ja
ausreichend
Sonstiges
nur mit bauartgeprüftem Kupplungssystem.
D1
nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten
Ö1
Es existieren bis dato noch keine für geeignet befundenen Helme.
D2
nur erlaubt unter gewissen Voraussetzungen, z.B. Fahrtrichtungsanzeiger, nicht schwerer als die halbe Leermasse des S-Pedelecs,
N1
diverse Rückstrahler erforderlich u.a.
nur erlaubt unter gewissen Voraussetzungen nach französischer Verkehrsordnung und Regelungen hinsichtlich der Fahrzeugklasse L1e in Frankreich
F1
Leerfelder: Zum Zeitpunkt des Drucks der Anleitung lagen uns hinsichtlich der betreffenden Thematik noch keine Informationen vor.
Österreich
Frankreich
Leichtkraftrad (L1e)
erlaubt
, keine Freigabe von
F1
Winora-Staiger GmbH
nicht erlaubt
nicht erlaubt
erlaubt
, keine Freigabe von
F1
Winora-Staiger GmbH
ja, geeigneter Helm
ja, Mopedhelm
D2
außerorts: ja, allerdings keine
nicht erlaubt
innerorts: je nach örtlichen
Behörden nur mit Zusatzschild
ja
ja
ja - Versicherungsaufkleber
ja - Nummernschild
ja - Nummernschild
nein - Geburtsdatum vor
ja,
ab 15
Ö1
bzw. 16 Jahren
ja - Geburtsdatum nach 01.01.88
Führerschein Klasse AM
ab 14 Jahren
Führerschein Klasse AM
ja, Fahrzeugschein wird bei
ja
Zulassung ausgestellt
es muss eine Warnweste mitge-
führt werden
Niederlande
ab 01.01.2017
erlaubt, beachte Helmpflicht;
keine Freigabe von Winora-
Staiger GmbH
nicht erlaubt
erlaubt
, aber keine Freigabe
N1
von Winora-Staiger GmbH
ja, Mopedhelm
nein. auf gemischten Fahrrad- &
Mopedweg innerorts freiwillig
Pflicht
mit max. 30 km/h oder auf
Straße (max. 45 km/h), außerorts
verpflichtend wenn vorhanden,
„Mofa"
max. 40 km/h, ansonsten Straße
(max. 45 km/h)
ja
ja
ja
ja - Nummerschild (gelb)
01.01.88
ja
ab 16 Jahren
Klasse AM
ja
ab 01.01.2017 wird das S-Pe-
delec dem Moped gleichgestellt,
mit allen rechtlichen Pflichten
Belgien
Leichtkraftrad (L1e)
Motorfahrrad
erlaubt, aber keine Freigabe von
Winora-Staiger GmbH
erlaubt, aber keine Freigabe von
Winora-Staiger GmbH
erlaubt, wenn nicht breiter als
erlaubt, aber keine Freigabe von
75cm
Winora-Staiger GmbH
ja, Mopedhelm
ja, Fahrradhelm
an Straßen mit zul. Höchstge-
schwindigkeit <50km/h darf
Radweg benutzt werden, bei
>50km/h muss Radweg benutzt
obligatorisch
werden. Ggf. Ausnahmen
gekennzeichnet durch spezielles
Schild am Radweg
zulässig mit abgeschaltetem
Motor oder
wenn vmax ≤ 20 km/h und
Tretunterstützung ≤ 25km/h
ja
ja
ja
ja - Versicherungskennzeichen
ja
ab 16 Jahren
ab 14 Jahren möglich, mind.
Klasse A3
Kategorie M
nein, Schweizer Fahrzeugaus-
weis notwendig - liegt bei in
ja
der Schweiz gekauften Rädern
(zutreffend für Fa. Winora-Staiger
GmbH) bei
Deutsch - XI
Schweiz
Großbritannien
Moped
nicht erlaubt
nicht erlaubt
nicht erlaubt
Ja, Motorradhelm
nicht erlaubt
nicht erlaubt
nein
ja, wie Motorrad
ja
ja
ja
ja
ja
ab 16 Jahren
nein, müssen typgenehmigt sein
vom „Department of Transport
office"

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