Nordpeis N-20 Manuel D'installation page 9

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Verbindungsstück
Der Stutzen für das Verbindungsstück befindet
sich in der Decke des Heizeinsatzes und hat einen
Außendurchmesser von max. 200 mm. Der Anschluss
an den Schornstein erfolgt mit einem 90°- oder
45°-Bogen, wobei der 45°-Anschluß wegen des
geringeren Strömungswider¬standes zu bevorzugen
ist. Der Anschluss an den Schornstein sollte mit
einem eingemauerten Wandfutter erfolgen.
Das Verbindungsstück ist aus Formstücken aus
Schamotte für Hausschornsteine oder Blechrohren
aus mindestens 2 mm dickem Stahlblech nach DIN
1623, DIN 1700, DIN 17 200 und entsprechenden
Formstücken herzustellen. Abgasrohre innerhalb
der Verkleidung des offenen Kamins müssen
mit mindestens 3 cm dicken formbeständigen,
nichtbrennbaren Dämmstoffen der Klasse A 1 nach
DIN 4102 Teil 2, wie im Abschnitt Dämmschichten
beschrieben, ummantelt werden; an die Stelle des
Maßes 3 cm muß das Maß 6 cm eingehalten werden,
wenn die Verkleidung des Abgassammlers aus Metall
besteht. Dies gilt nicht, soweit das Verbindungsstück
zur konvektiven Erwärmung der Raumluft bestimmt
ist. Verbindungsstücke aus austenitischen,
nichtrostenden Stählen müssen mindestens 1 cm dick
sein.
Anmerkung: Anforderungen an das Verbindungsstück
nach DIN 18 160 Teil 2.
Warmluftführung
Die Aluflexrohre zur Führung der Warmluft müssen
mit Stahlbandschellen an den Warmluftstutzen
und Gittern befestigt und mit 40 mm starken
Mineralwollfasermatten isoliert werden.
Bezeichnungen von Kamineinsätzen und
Kaminkassetten
Bei Kamineinsätzen/-kassetten mit
selbstschließenden Feuerraumtüren ist ein
Anschluss an einen bereits mit anderen Öfen und
Herden belegten Schornstein möglich, sofern die
Schornsteinbemessung gem. DIN EN 13384-1 bzw.
DIN EN 13384-2, dem nicht widerspricht.
Kamineinsätze/-kassetten mit selbstschließenden
Feuerraumtüren müssen – außer beim Anzünden,
beim Nachfüllen von Brennstoff und der Entaschung
– unbedingt mit geschlossenem Feuerraum betrieben
werden, da es sonst zur Gefährdung anderer,
ebenfalls an den Schornstein angeschlossener
Feuerstätten und zu einem Austritt von Heizgasen
kommen kann.
Kamineinsätze/-kassetten ohne selbstschließende
Sichtfenstertüren müssen an einen eigenen
Schornstein angeschlossen werden. Der Betrieb mit
offenem Feuerraum ist nur unter Aufsicht statthaft. Für
die Schornsteinberechnung ist DIN EN 13384-1 bzw.
DIN EN 13384-2 anzuwenden.
Der Kamineinsatz N-20 ist eine Zeitbrand-Feuerstätte.
Zulässige Brennstoffe
Zulässiger Brennstoff ist Scheitholz mit einer Länge
von 30 cm und einem Durchmesser von 10 cm. Es
darf nur lufttrockenes Scheitholz verwendet werden.
Lufttrockenes Scheitholz mit maximal 20 % Wasser
wird durch eine mindestens einjäh¬rige (Weichholz)
bzw. zweijährige Trockenzeit (Hartholz) erreicht.
Holz ist kein Dauerbrand-Brennstoff, so dass ein
Durchheizen der Feuerstätte mit Holz über Nacht nicht
möglich ist.
Nennwärmeleistung,
Verbrennungslufteinstellungen und
Abbrandzeiten
Die Nennwärmeleistung beträgt 7,0 kW. Sie wird bei
einem Mindestförder¬druck von 15 Pa erreicht.
Brennstoff
Scheitholz
max. Aufgabemenge
Primärluftschieber
Sekundärluftschieber
Abbrandzeit
1,61 h
Heizen in der Übergangszeit
In der Übergangszeit, d. h. bei höheren
Außentemperaturen, kann es bei plötzlichem
Temperaturanstieg zu Störungen des
Schornsteinzuges kommen, so daß die Heizgase nicht
vollständig abgezogen werden. Die Feuerstätte ist
dann mit geringeren Brennstoff¬mengen zu befüllen
und bei größerer Stellung des Primärluftschiebers/-
reglers so zu betreiben, daß der vorhandene
Brennstoff schneller (mit Flammentwicklung) abbrennt
und dadurch der Schornsteinzug stabilisiert wird. Zur
Vermeidung von Widerständen im Glutbett sollte die
Asche öfter vorsichtig abgeschürt werden.
Reinigen der offenen Kamine
Die offenen Kamine müssen so beschaffen und
aufgestellt sein, daß Raumluftleitungen leicht gereinigt
werden können, die Abstandsflächen zu Decken,
Wänden und Einbaumöbeln leicht eingesehen und
freigehalten werden können und die Reinigung
der Verbindungs¬stücke und Schornsteine nicht
erschwert wird.
Der Kamineinsatz, Rauchgaswege und Rauchrohre
sollten jährlich – evtl. auch öfter, z. B. nach der
Reinigung des Schornsteines – nach Ablagerungen
untersucht und ggf. gereinigt werden. Der
Schornstein muss ebenfalls regelmäßig durch
den Schornsteinfeger gereinigt werden. Über
die notwendigen Intervalle gibt Ihr zuständiger
Schornsteinfegermeister Auskunft. Der Kamineinsatz
sollte jährlich durch einen Fachmann überprüft
werden.
Ersatzteile
Es dürfen nur Ersatzteile verwendet werden, die vom
Hersteller ausdrücklich zugelassen bzw. angeboten
werden. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihren
Fachhändler.
Die Feuerstätte darf nicht verändert werden!
DE
2,41 kg
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