9
7
6
4
2
1
Beispielhafte Pumpstation
Pos.
Beschreibung
1
Pumpentyp
2
Hebekette
3
Führungsrohre
4
Schwimmerschalter
5
mit Rückschlagventil
6
Absperrventil
7
Flansch oder Kupplung
8
Anschluss, ½ Zoll, Innengewinde
9
Abdeckung
3.2 Anwendung
Pumpstationen von Grundfos sind zum Sammeln
und Fördern von Dränage-, Grau- und Abwasser
bestimmt. Weitere Informationen zu den einzelnen
Pumpen, Steuerungen oder Sensoren finden Sie in
den jeweiligen Montage- und Betriebsanleitungen.
3.3 Fördermedien
3.3.1 Viskosität
Die Viskosität des Fördermediums darf das zulässige
Viskositätsniveau der Pumpe nicht überschreiten.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der
8
Montage- und Betriebsanleitung der Pumpe.
3.3.2 Säuren und Basen
5
Der Schacht ist beständig gegenüber starken Säuren
und Basen sowie Lösungsmitteln.
Die Pumpstation kann pH-Werten zwischen 4 und
10 standhalten. Für weitergehende Informationen
wenden Sie sich bitte an Grundfos.
3.3.3 Medientemperatur
Die maximale Temperatur der Fördermedien
im Schacht beträgt 40 °C. Bei höheren
Medientemperaturen wenden Sie sich bitte an
Grundfos.
3
Wählen Sie die Pumpe auf Grundlage der
Medientemperatur aus. Siehe Montage-
und Betriebsanleitung der jeweiligen
Pumpe.
3.3.4 Dichte
Maximal 1100 kg/m
3.4 Pumpstationensystem (PS.S)
Dieser Abschnitt gilt nur für Pumpstationensysteme
mit von Grundfos zugelassenen Komponenten, die
auf dem Typenschild angegeben sind.
Die PS.S verfügt über alle Komponenten, die sie als
funktionstüchtige Einheit benötigt. Die folgenden fünf
Elemente sind möglicherweise enthalten:
•
Schacht
•
Pumpe
•
Pumpensteuerung
•
Niveauschaltgerät
•
Auswählen des Zubehörs.
In der PS.S sind nicht immer alle fünf Komponenten
integriert. Sie verfügt jedoch immer über einen
Schacht und eine Pumpe. Die Pumpensteuerung
oder das Niveauschaltgerät können in die Pumpe
integriert sein. Zubehör kann bei Bedarf weggelassen
werden.
3.4.1 CE-Zulassung des PS.S
Das PS.S ist gemäß diesen Richtlinien und Normen
CE-zugelassen:
•
EN 2006/42/EG, EU-Maschinenrichtlinie
•
EN/ISO 12100
-
Maschinensicherheit
-
Allgemeine Gestaltungsleitsätze
-
Risikobeurteilung und Risikominderung
3
.
9