5.1.1 Fundamentschicht
•
Der Schacht muss auf einer Fundamentschicht
aufgestellt werden, wenn der Boden nicht
ausreichend tragfähig ist.
•
Die Bettungsschicht, auf der der Schacht
aufgestellt wird ist keine Fundamentschicht.
•
Nach den Aushubarbeiten kann die
Fundamentschicht hergestellt werden, indem
eine stabile Schicht aus geeignetem Kies
oder ähnlichem Material aufgeschüttet und in
Schichten von maximal 30 cm (entspricht etwa 20
cm nach der Verdichtung) verdichtet wird. Eine
solche Fundamentschicht ist auch erforderlich,
wenn die Baugrube irrtümlicherweise zu tief
ausgehoben wurde.
5.1.2 Bettungsschicht
•
Für die Bettungsschicht muss ein Material
verwendet werden, das verdichtet werden
kann. Achten Sie darauf, dass es durch
die Zusammensetzung des Materials und den
Verdichtungsvorgang nicht zu Beschädigungen
am Schacht kommen kann.
•
Korngrößen über 16 mm sind nicht zulässig.
•
Der Anteil an Materialien mit einer Korngröße
zwischen 8 und 16 mm darf maximal 10 %
betragen.
•
Das verwendete Material darf nicht gefroren sein.
•
Scharfer Feuerstein oder ähnliches Material darf
nicht vorhanden sein.
•
Die Dicke der Bettungsschicht sollte 10 cm
betragen.
5.2 Anheben des Schachts
GEFAHR
Warnung vor Quetschgefahr
Tod oder schwere Körperverletzungen
‐
Stellen Sie vor dem Anheben des
Produkts sicher, dass der Hebebügel
oder Hebegurt fest angezogen ist.
Falls erforderlich, ziehen Sie ihn fest.
‐
Ein unachtsames Vorgehen beim
Anheben oder Transportieren des
Produkts kann zu Körperverletzungen
oder zu einer Beschädigung des
Produkts führen.
‐
Während und im Anschluss an
Hebearbeiten dürfen sich keine
Personen unter oder in der Nähe des
Produkts befinden. Befolgen Sie dabei
die geltenden Vorschriften.
Ist das Produkt mit einem Hebepunkt
ausgestattet, verwenden Sie diesen für die
Handhabung und Hebearbeiten.
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Anheben des Schachts