Garantiebedingungen
Von der Firma Dogtrace wird aufs Produkt für eventuelle Herstellungsmangel in der Laufzeit von zwei
Jahren ab dessen Kauf gewährleistet. Vom Hersteller wird keine Verantwortung für Beschädigung des
Gerätes in Folge von unsachgemäßer Nutzung, nicht autorisierten Reparaturen und Demontage
übernommen.
Von der Garantie werden folgende Posten nicht gedeckt:
Batterie
Neue Riemen
Direkte oder nicht direkte Risiken während des Produkttransportes zum Verkäufer
Beschädigung des Produkts die aufgrund Fahrlässigkeit seitens des Nutzers oder Unfall (z. B. durch
Zerbeißen, Zerschlagen, Aufprall usw.) und durch einen Eingriff seitens nicht autorisierter Personen
verursacht wurde.
1. Die Laufzeit der Garantie beginnt ab dem Produktkauf seitens des Produktverbrauchers beim
offiziellen autorisierten Verkäufer. Bedingung zur Geltendmachung von Reklamationen ist die
Bestätigung des Garantiescheines seitens des offiziellen autorisierten Verkäufers.
2. Gewährleistete Garantie bezieht sich nicht auf Produktmängel, die entstanden sind:
a) durch unsachgemäße Installierung oder Nichteinhaltung von Instruktionen aus der
Herstelleran- weisung
b) durch unsachgemäße Produktnutzung
c) durch unsachgemäße Aufbewahrung oder Wartung des Produktes
d) bei unfachmännischen Eingriff oder Reparatur, die ohne Kenntnis des Herstellers vorgenommen
wurde
e) in Folge von Naturkatastrophen und höherer Gewalt
f) durch Abänderung der Ware, die vom Verbraucher vorgenommen worden ist, sofern solche
Änderung einen Schaden oder Warenfehler zur Folge hatte
g) in Folge mechanischer Beschädigung seitens des Verbrauchers
h) in Folge sonstigen Verfahrens seitens des Verbrauchers, das in Widerspruch mit diesen Garantie-
bedingungen oder Gebrauchsanweisung steht.
3. Gewährleistete Garantie gilt nur auf Ware die beim offiziell autorisierten Verkäufer gekauft wurde.
4. Garantie kann man nicht beanspruchen, falls es nicht zur vollkommenen Begleichung der Ware
gekommen ist, oder sofern es sich um Ware vom Ausverkauf handelt.
5. Der Betreffende, welcher die Reklamation beansprucht, ist verpflichtet den von ihm reklamierten
Mangel am Produkt vorzuweisen, dem Hersteller Berechtigungsüberprüfung des reklamierten
Mangels am Produkt und Beurteilung des Mangelausmaßes am Produkt zu ermöglichen, und selbst
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