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Exquisit KA 6502 sw Notice D'utilisation page 10

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DE
9 Garantiebedingungen
Als Käufer eines Exquisit – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungen aus dem
Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine Garantie zu den folgenden
Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den ersten 6
Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne
besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 18 Monaten ist der Käufer
verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschaftsnutzung durch
mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen).
Während den ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung
ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist.
In den weiteren 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei
Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das Gerät, noch
für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar auf
mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte Teile gehen in
unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemässe Aufstellung, bzw. Installation oder durch
Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden, aufgrund von chemischer, bzw.
elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale Umweltbedingungen, Glas-, Lack-
oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede sowie defekte Glühlampen. Ebenso sind Mängel
am Gerät ausgeschlossen, wenn die aufgrund von Transportschäden zurückzuführen sind. Wir
erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung –
von nicht ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder
Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch einen
qualifizierten Fachmann mit unseren Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des
Gerätes an die technischen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land erworben wurden und die in der
Bundesrepublik Deutschland oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht wurden, werden
Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen Garantiebedingungen erbracht. Eine
Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen
Vorschriften des Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge ausserhalb der Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen.
Wird ein Gerät überprüft, bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende geführt, werden Anfahrt-
und Arbeitspauschalen berechnet. Die Beratung durch unser Kundenberatungszentrum ist
unentgeltlich.
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