Télécharger Imprimer la page

Melitta One Therm Mode D'emploi page 10

Publicité

Les langues disponibles
  • FR

Les langues disponibles

  • FRANÇAIS, page 19
Entsorgung
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elek-
tro- und Elektronikgeräte von mindestens
400 Quadratmetern sowie Vertreiber von
Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsflä-
che von mindestens 800 Quadratmetern, die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
1. Bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder
Elektronikgerätes an einen Endnutzer
ein Altgerät des Endnutzers der glei-
chen Geräteart, das im Wesentlichen
die gleichen Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen und
2. Auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte,
die in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 Zentimeter sind, im Einzelhan-
delsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe
hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die
Rücknahme darf nicht an den Kauf eines
Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft
werden und ist auf drei Altgeräte pro
Geräteart beschränkt.
Weiterhin können Sie Altgeräte bei öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträgern sowie zertifi-
zierten Erstbehandlungsanlagen abgeben.
Vor der Entsorgung setzen Sie die Altgeräte
ggfs. auf den Werkszustand zurück um ggfs.
vorhandene personenbezogene Daten (wie
z. B. Name der Nutzerprofile bei Vollautoma-
ten) zu löschen.
Das Symbol „durchgestrichene
Mülltonne auf Rädern" auf dem
Typenschild bedeutet, dass Elektroge-
räte getrennt erfasst werden müssen.
10

Publicité

loading