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Steinbach Comfort 50 Notice Originale page 25

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Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollte das Gerät einmal nicht mehr benutzt werden können, so ist jeder Verbraucher
gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt vom Hausmüll, z. B. bei einer
Sammelstelle seiner Gemeinde/seines Stadtteils, abzugeben. Damit wird gewährleistet,
dass Altgeräte fachgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt
vermieden werden. Deswegen sind Elektrogeräte mit obenstehendem Symbol
gekennzeichnet.
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll!
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und Akkus, egal, ob sie
Schadstoffe* enthalten oder nicht, bei einer Sammelstelle in Ihrer Gemeinde/ Ihrem
Stadtteil oder im Handel abzugeben, damit sie einer umweltschonenden Entsorgung
zugeführt werden können.
* gekennzeichnet mit: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei, Li = Lithium
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Comfort 75