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NOE Kranbock Notice D'utilisation page 17

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Abbildung Prüfmaße
NOE-Kranböcke, die die Maßprüfung nicht bestehen, dürfen nicht mehr eingesetzt
werden!
Eventuelle Reparaturen dürfen nur vom Hersteller durchgeführt
werden.
13.1 Zuständigkeiten
Für die Veranlassung der regelmäßig wiederkehrenden Sicherheitsüberprüfung des
Lastaufnahmemittels ist der Betreiber, bzw. dessen Sicherheitsbeauftragter
verantwortlich. Sicherheitsüberprüfungen an diesem Lastaufnahmemittel dürfen nur von
geschultem Personal (in Deutschland: Sachkundiger gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel
2.8 ) durchgeführt werden.
Stand: 07/2019
17

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