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Beko BMOB 17131 X Mode D'emploi page 27

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1 Wichtige Hinweise zu Sicherheit und Umwelt
Boden verwendet werden, sollte
darauf geachtet werden, dass
der Drehteller beim Entfernen
von Behältern aus dem Gerät
nicht verschoben wird.
Befindet sich das eingebaute Pro-
dukt in einem Schrank mit einer
Tür, muss das Produkt bei geöffne-
ter Schranktür betrieben werden.
1.2 Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Produkt erfüllt die Vorgaben
der EU-WEEE-Direktive (2012/19/
EU). Das Produkt wurde mit einem
Klassifizierungssymbol für elektrische
und elektronische Altgeräte (WEEE)
gekennzeichnet.
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer
durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern ge-
kennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur getrennt
vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und
zurückgenommen werden. Es darf somit nicht in
den Hausmüll gegeben werden. Das Gerät kann
z.B. bei einer kommunalen Sammelstelle oder
ggf. bei einem Vertreiber (siehe unten zu deren
Rücknahmepflichten in Deutschland) abgegeben
werden.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen
und Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden
Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müs-
sen alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom
Altgerät getrennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen wer-
den können. Der Endnutzer ist zudem selbst dafür
verantwortlich, personenbezogene Daten auf dem
Altgerät zu löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter
Geräte trägt dazu bei, mögliche negative Folgen
Mikrowellengerät / Bedienungsanleitung
für die Umwelt und die menschliche Gesundheit
zu vermeiden.
1.3 Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recy-
celn, die mit diesem Symbol gekenn-
zeichnet sind. Entsorgen Sie solche
Materialien,
Verpackungen, nicht im Hausmüll, sondern über
die bereitgestellten Recyclingbehälter oder die
entsprechenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz
elektrische und elektronische Geräte.
1.4 Rücknahmepflichten der
Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder die-
se gewerblich an Endnutzer abgibt, ist verpflich-
tet, bei Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät
des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das
neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in un-
mittelbarer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen.
Das gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800
m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauer-
haft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber
müssen zudem auf Verlangen des Endnutzers
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte)
im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die
Rücknahme darf in diesem Fall nicht an den Kauf
eines Elektro- oder Elektronikgerätes verknüpft,
kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart be-
schränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt,
wenn das neue Elektro- oder Elektronikgerät dort-
hin geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung
des Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
insbesondere
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