Melitta AROMAFRESH Mode D'emploi page 7

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• Setzen Sie den Bohnenbehälter wie oben
beschrieben wieder auf.
    DE
Entkalkung:
Basierend auf der von Ihnen voreingestellten
Wasserhärte (siehe Punkt 3) sollte die Entkalkung
kurzfristig durchgeführt werden, nachdem die
Verkalkungsanzeige CALC  aufleuchtet.
• Dosieren Sie die Entkalkerflüssigkeit nach
Hersteller angaben und füllen Sie sie in den Wasser-
tank. Wir empfehlen die Verwendung von Melitta
„Anti Calc Liquid for Filter Coffee & Aqua Machines".
• Betätigen Sie kurz die CALC-Taste . Die rote
LED beginnt zu blinken .
• Im Display  erscheint die Uhrzeit und „CALC" im
Wechsel.
• Der Entkalkungsprozess läuft nun automatisch ab.
Um auch starke Verkalkungen zu entfernen, beträgt
die Dauer des Entkalkungsprozesses ca. 25 Minuten.
• Achtung: Lediglich durch einen vollständig durch-
geführten Entkalkungsprozess werden sämtliche
Kalk rückstände entfernt. Nur dann erlischt die
CALC LED . Daher darf der Entkalkungsprozess
nicht abgebrochen werden.
• Nach dem vollständigen Ablauf des Entkalkungspro-
zesses erlischt die Beleuchtung der CALC-Taste .
Das Gerät schaltet sich automatisch ab.
• Um Entkalkerreste vollständig zu entfernen, müssen
Sie nach Beendigung des Entkalkungsprozesses das
Gerät zweimal mit der maximalen Wassermenge
ohne Kaffee betreiben. Gehen Sie dazu wie unter
Punkt 2 beschrieben vor.
8. Entsorgungshinweise
• Die mit diesem Symbol
Ge räte unterliegen der Europäischen Richtlinie für
WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment).
• Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll.
Entsorgen Sie das Gerät umweltgerecht über
geeignete Sammelsysteme.
• Verpackungsmaterialien sind Rohstoffe und
recyclebar. Bitte führen Sie sie in den
Rohstoffkreislauf zurück.
8.1 Verbraucherinformationen
gem. § 18 ElektroG
Informationen für private Haushalte in Deutschland:
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen. Sie haben Altbatterien und Altakkumu-
latoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind,
sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät
entnommen werden können, vor der Abgabe an
einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei
zu trennen. Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für
Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400
Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln
mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800
Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
1. Bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder
Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät
des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das
neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu-
7
®
gekennzeichneten
nehmen und
2. Auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die
in keiner äußeren Abmessung größer als 25
Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück-
zunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf
eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft
werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt.
Weiterhin können Sie Altgeräte bei öffentlich-recht-
lichen Entsorgungsträgern sowie zertifizierten
Erstbehandlungsanlagen abgeben. Vor der Entsorgung
setzen Sie die Altgeräte ggfs. auf den Werkszustand
zurück um ggfs. vorhandene personenbezogene
Daten (wie z. B. Name der Nutzerprofile bei
Vollautomaten) zu löschen.
 
Das Symbol „durchgestrichene Mülltonne auf
Rädern" auf dem Typenschild bedeutet, dass
Elektrogeräte getrennt erfasst werden müssen.

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