Umgang Mit Druckbehältern; Technische Regeln Druckgase (Trg); Abfälle Und Reststoffe - Valeo REVO Mode D'emploi

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Evakuier- und Befüllanweisung REVO
Kältemittels, die nicht nur gesundheitsschädigend sind, sondern
auch Korrosion verursachen können.
– Brandgefahr besteht auch bei nicht brennbaren Kältemitteln durch
die Entzündung von verschleppten Ölresten und Dämmmaterial so-
wie bei Ölnebel infolge starker Leckagen.
2.2.
Umgang mit Druckbehältern
Warnung!
– Behälter gegen Umfallen oder Wegrollen sichern
– Behälter nicht werfen. Beim Sturz können die Behälter so stark ver-
formt werden, dass sie aufreißen. Beim schlagartigen Verdampfen
und Austreten des Kältemittels werden erhebliche Kräfte frei.
Gleiches gilt für das Abbrechen von Flaschenventilen. Daher dürfen
die Flaschen nur mit aufgeschraubter Schutzkappetransportiert wer-
den.
– Kältemittelflaschen dürfen nicht in die Nähe von Heizkörpern gestellt
werden. Höhere Temperaturen bedeuten auch höhere Drücke, wo-
bei der für den Behälter zulässige Druck überschritten werden kann.
Die Druckbehälterverordnung legt daher fest, dass Behälter nicht
über 50 °C erwärmt werden dürfen.
– Kältemittelflaschen niemals mit einer offenen Flamme erwärmen.
Durch zu hohe Temperaturen kann das Material beschädigt werden
und Kältemittelzersetzung eintreten.
– Leere Behälter verschließen, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu
verhindern.
– Kältemittelflaschen niemals überfüllen, da sich bei einer Temperatur-
erhöhung enorme Drücke aufbauen können.
Gefährdung von Leben
und Gesundheit!
Sicherheitsbestimmungen
2.3.

Technische Regeln Druckgase (TRG)

Die für die Kfz-Hersteller und Werkstätten betreffenden Richtlinien sind
in den Technischen Regeln Druckgase (TRG) aufgeführt. Personen, die
Wartungs- und Reparaturarbeiten an Klimaanlagen durchführen müs-
sen diese Regeln kennen und einhalten.
2.4.
Abfälle und Reststoffe
Geltendende gesetzliche Bestimmungen und Richtlinien, welche die
Abfallentsorgung sowie den Umgang mit Reststoffen betreffen, sind
unbedingt einzuhalten.
Entsorgung Kältemittel und Kältemaschinenöl
Die zur Entsorgung vorgesehenen Kältemittel sind in gekennzeichnete
Recyclingbebälter, unter Beachtung der zul. Füllmasse, zu füllen.
Gebrauchte Kältemaschinenöle aus Anlagen mit halogenierten Kohlen-
wasserstoffen müssen als Sondermüll entsorgt werden. Eine Mischung
mit anderen Ölen oder Stoffen ist nicht zulässig. Die sachgerechte
Lagerung und Entsorgung hat nach den Länderrichtlinien zu erfolgen.
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