Sicherheitsbestimmungen; Umgang Mit Kältemitteln - Valeo REVO Mode D'emploi

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Sicherheitsbestimmungen

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Sicherheitsbestimmungen
Die Aufdachklimaanlage wurde nach den EG-Richtlinien konstruiert und
wird auch nach diesen produziert. Bei sachgerechter Montage und Nut-
zung, entsprechend der Einbau-, Betriebs- und Serviceanweisungen, ist
die Anlage betriebssicher.
Die Nichtbeachtung der Evakuier- und Befüllanweisung und der darin
enthaltenen Hinweise führen zum Haftungsausschluss seitens Spheros.
Grundsätzlich sind die allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften zu
beachten. Über den Rahmen dieser Vorschriften hinausgehende
„Allgemeine Sicherheitsbestimmungen" sind nachfolgend aufgeführt.
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Wartungsarbeiten an der Klimaanlage sind nur von sachkundigem Per-
sonal durchzuführen.
Bedienungs- und Serviceanweisungen von genutzten Anlagen, Werk-
zeugen und Hilfsmitteln sowie darin enthaltene Sicherheitshinweise der
Hersteller zum Evakuieren und Befüllen von Klimaanlagen sind zu
kennen und zu beachten.
2.1.
Umgang mit Kältemitteln
Vorsicht!
Bei Arbeiten an Kälteanlagen muss die EN 378 beachtet werden. Für
jedes Kältemittel gibt es Sicherheitsdatenblätter oder Stoffdatenblätter
(erhältlich beim Hersteller) und die allgemeinen Hinweise der Berufs-
genossenschaft der chemischen Industrie.
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Gesundheitsgefährdung!
Evakuier- und Befüllanweisung REVO
Für die sichere und sachgemäße Anwendung von Kältemitteln gelten
bestimmte Bedingungen, die eingehalten werden müssen:
– Beim Umgang mit Kältemitteln muss eine Schutzbrille getragen wer-
den. Gelangt Kältemittel in die Augen können schwere Erfrierungs-
schäden verursacht werden. Die Augen sofort mit viel Wasser spülen
und einen Arzt aufsuchen.
– Beim Umgang mit Kältemitteln müssen Schutzhandschuhe getragen
werden. Kältemittelflüssigkeit darf nicht mit der Haut in Kontakt kom-
men. Die Hände müssen vor Erfrierungen (austretendes R 134a ver-
dampft bei -26,5°C) und vor Auswaschung der Hautschutzschicht
(Kältemittel lösen Fette) geschützt werden! Bei Hautkontakt die
betroffenen Stellen sofort mit viel Wasser spülen und einen Arzt auf-
suchen.
Warnung!
– Mögliche Erstickungsgefahr beim Austritt von Kältemitteln in die At-
mosphäre. Kältemittel sind schwerer als Luft. Bereits schon ab ca.12
Vol.-% in der Luft fehlt der notwendige Sauerstoff zum Atmen.
Bewusstlosigkeit und verstärkte Herzkreislaufstörungen durch
Stress und Sauerstoffmangel sind die Folge. Dies ist eine tödliche
Gefahr!
– Beim Umgang mit Kältemitteln besteht Rauchverbot. Die Zigaret-
tenglut kann das Kältemittel zersetzen. Dabei entstehen giftige
Substanzen.
– Vor dem Schweißen und Löten an Kälteanlagen muss das Kältemit-
tel abgesaugt und die Reste durch Ausblasen mit Stickstoff entfernt
werden. Unter Hitzeeinwirkung entstehen Zersetzungsprodukte des
Gefährdung von Leben
und Gesundheit!

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