!
Bei der ersten
Inbetriebnahme
Jede weitere
Wartung
DE
58
Attention
Attention!
Gefahr durch fehlerhafte oder nicht durchgeführte Wartung: Die Verantwor-
tung für eine korrekte Installation und Funktionskontrolle des Produkts und
angeschlossener Komponenten liegt beim Betreiber.
· In mindestens jährlichen Abständen muss die sichere Funktionsfähigkeit durch
eine geschulte Fachkraft überprüft werden.
· Bauaufsichtliche Anforderungen müssen eingehalten werden.
ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH bietet Schulungen zur Aneignung der erfor-
derlichen Sachkunde an.
Beachten Sie insbesondere:
· Bei der ersten Inbetriebnahme muss ein Protokoll erstellt werden, in dem eine
Beschreibung der installierten Rettungswegabsicherung, die Konfigurationspa-
rameter und die Ergebnisse der vollständigen Funktionsprüfung festgehalten
sind („Protokoll zur Inbetriebnahme", Seite 60).
· Jede weitere Wartung muss in einem geeigneten Prüfbuch (erhältlich bei ASSA
ABLOY Sicherheitstechnik GmbH) protokolliert werden.
· Falls zu einem späteren Zeitpunkt zulässige und bauaufsichtlich genehmigte
Änderungen an der Rettungswegabsicherung vorgenommen werden, müssen
diese wie bei einer ersten Inbetriebnahme protokolliert werden.
· Stellen Sie sicher, dass sämtliche Öffnungs- und Schließfunktionen der Fluchttür
bei deaktivierter Rettungswegabsicherung uneingeschränkt funktionieren.
· Stellen Sie sicher, dass die Fluchttür nach Aktivierung der Rettungswegabsiche-
rung zugehalten wird.
· Stellen Sie sicher, dass sich die Fluchttür nach Betätigung des / der Not-Auf-
Taster öffnen lässt.
· Stellen Sie sicher, dass bei Ansteuerung durch eine angeschlossenen Brandmel-
deanlage die Fluchttür entriegelt wird.
· Alle Komponenten der Rettungswegabsicherung müssen auf Beschädigungen,
Veränderungen und sichere Montage überprüft werden, die Konfiguration und
sichere Funktionsfähigkeit muss überprüft werden.
· Es muss sichergestellt werden, dass es bezüglich Zustand, Konfiguration und
Funktionsfähigkeit der Rettungswegabsicherung keine relevanten Abweichun-
gen zur protokollierten ersten Inbetriebnahme gibt. Falls es Abweichungen gibt,
müssen diese entsprechend protokolliert und bauaufsichtlich genehmigt sein.
Wartung