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Die Funktion basiert auf dem Prinzip des Luftüberdrucks im Schweißerschutzschirm.
Durch dieses Prinzip kann keine mit Schadstoffen belastete Umgebungsluft von Außen
in den Atembereich des Anwenders gelangen, somit also auch keine Schadstoffe, die
bei verschiedensten Arbeiten entstehen können. Das KEMPER autoflow XP
schutzsystem versorgt über einen Luftschlauch den Schweißerschutzschirm mit gereinigter Luft.
Durch die im Schweißerschutzschirm befindliche Gesichtsabdichtung entsteht ein Überdruck,
der das Eindringen von Aerosolen in den Atembereich des Anwenders verhindert.
Das KEMPER autoflow XP
EN 12941:2009-02 und ist in die Geräteklasse TH2P eingestuft.
Die Baumusterprüfung vom KEMPER autoflow XP
(IFA) Institut für Arbeitssicherheit
Alte Herrstraße 111
53757 Sankt Augustin
Kenn-Nr.: 0121

1.4 Sicherheitshinweise

Da eine fehlerhafte Benutzung eine Gefahr für Leben und Gesundheit darstellen kann, müssen
unbedingt nachfolgende Sicherheitshinweise beachtet werden:
• Nationale Vorschriften sind zu beachten z.B.:
- BGR 190 Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten
- BGI 504-26 Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge
nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz, G26 „Atemschutzgeräte"
• Lesen und beachten Sie diese Anleitung sorgfältig.
• Der Benutzer muss mit dem Gebrauch und der Handhabung des Gebläseatem-
schutzsytems vertraut sein.
• Die Zulassung gilt nicht bei fehlerhafter Anwendung und/oder Benutzung von nicht
zugelassenen Komponenten.
• Der Sauerstoffgehalt der Atemluft muss mindestens 17 Vol-% betragen.
• Art und Konzentration der Gefahrstoffe müssen bekannt sein.
• Die Komponenten des Gebläseatemschutzsystems nicht werfen oder Stößen aussetzen.
• Der im Gebläseatemschutzsytem verwendete Partikelfilter schützt nicht vor Gasen und
Dämpfen und darf nur für Aerosole (Schwebeteilchen) verwendet werden, die keine Fluor-
wasserstoffsäuren und/oder Fluoride enthalten (z.B. nicht bei basischen Stabelektroden das
Gebläseatemschutzsystem verwenden).
• Das Gebläseatemschutzsystem darf nicht in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet
werden.
• Unbelüftete Behälter, Gruben, Container, Tanks, Kanäle, kleine Räume etc. dürfen mit dem
Gebläseatemschutzsystem nicht betreten werden.
• Das Gebläseatemschutzsystem muss vor der Verwendung eingeschaltet werden.
• Achten Sie darauf, dass Sie mit dem Verbindungsschlauch zwischen Gebläseeinheit und
dem Schutzschirm bei der Benutzung nicht an hervorstehenden Teilen hängen bleiben.
• Vor jeder Verwendung muss eine Überprüfung des Mindest-Nennvolumenstroms erfolgen.
Gebläseatemschutzsystem erfüllt die Anforderungen nach
®
Gebläseatem-
®
erfolgte durch:
®
DE
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