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WELDY miniwelder geo2 Notice D'utilisation page 8

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Konformität
Weldy AG, Galileo-Strasse 10, CH-6056 Kaegiswil/Schweiz erklärt, dass dieses Produkt in der Version, wie es
von uns in den Verkehr gebracht wird, die Anforderungen der folgenden EU-Richtlinien erfüllt
Richtlinien:
Harmonisierte Normen:
Kaegiswil, 03.02.2016
Entsorgung
Elektrowerkzeuge, Zubehör und Verpackungen sollen einer umweltgerechten Wiederverwertung zuge-
führt werden. Nur EU-Länder: Elektrogeräte dürfen nicht mit dem Haushaltsabfall entsorgt werden!
Transport und Lagerung
Gerät immer in der Originalverpackung lagern und transportieren, um Schäden am Gerät sowie das Eindringen von
Schmutz, Staub und Feuchtigkeit zu verhindern.
Für den Transport muss der Heizkeil
(5) abgekühlt sein.
Wartung, Service und Reparatur
• Ist das Gerät nicht in Gebrauch, sollte es gereinigt, eingefettet und an einem trockenen Ort gelagert werden.
• Beim Schweissen von PVC sollten nach jedem Schweissvorgang die Verklebungen am Heizkeil beseitigt
werden.
• Achtung: Wir empfehlen beim Verschweissen von Materialien wie PVC, bei dem korrosives Gas entsteht, einen
Heizkeil aus Edelstahl zu verwenden (optionales Zubehör).
• Reparaturen dürfen nur von Weldy-Partnerunternehmen durchgeführt werden. Die Benutzung ist auf die Ver-
wendung von Originalzubehör und Originalersatzteilen von Weldy beschränkt.
Gewährleistung
• Für dieses Werkzeug gelten die Garantie- bzw. Gewährleistungsrechte, die von den Weldy-Partnern zugesagt
werden. Bei Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen werden alle Herstellungs- oder Verarbeitungsfehler von
den Weldy-Partnerunternehmen in deren Ermessen instand gesetzt oder ersetzt. Die Garantie- oder Gewähr-
leistungsansprüche müssen durch eine Kaufrechnung oder einen Lieferschein belegt werden. Heizkeile sind
von der Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen.
• Zusätzliche Garantie- oder Gewährleistungsansprüche sind innerhalb des gesetzlichen Rahmens ausgeschlossen.
• Die Garantie oder Gewährleistung gilt nicht für Defekte durch normale Abnutzung oder Verschleiss, Überlastung
oder unsachgemässe Handhabung.
• Bei Werkzeugen, die vom Käufer manipuliert oder verändert wurden, werden Garantie- oder Gewährleistungs-
ansprüche abgelehnt.
8
2006/42
2004/108 (bis 19.04.2016), 2014/30 (seit 20.04.2016)
2006/95 (bis 19.04.2016), 2014/35 (seit 20.04.2016)
2011/65
EN 12100, EN 55014-1, EN 55014-2, EN 6100-6-2, EN 61000-3-2,
EN 61000-3-3, EN 62233, EN 60335-1, EN 60335-2-45, EN 50581
Bruno von Wyl, CTO
Andreas Kathriner, GM
Keine brennbaren Materialien in der
Transportbox lagern.

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