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Forch 5439 42 Mode D'emploi page 5

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  • FRANÇAIS, page 44
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bei Hebebühnen bis zur Vorderkante Hebebühne
2. Derzeit gültige Fassung im VkBl. 1981, S.392
3. In den Fällen, in denen aufgrund einer besonderen Fahrzeugart oder eines besonderen
Fahrzeugtyps eine Prüfung auf der Aufstellfl äche nicht möglich ist, muss die Aufstellfl äche
(die Fahrspuren ) in geegneter Weise angepasst werden.
4.1.2 Anforderungen an die Aufstellfl ächen/Fahrspuren für das Kraftfahrzeug
4
Die Aufstellfl äche/Fahrspuren müssen so angelgt sein, dass folgende Bedingungen
eingehalten sind:
Unebenheit
Die zulässige Unenenheit der Aufstellfl äche/Fahrspuren zeigt folgende Abblildung:
Die genannten Werte geben die zulässigen Gesamtdifferenzen zwischen den Einzelwerten
an (Maximalwert bei 2 m = 5 mm, Beispiel für zwei mögliche Einzelwertpaarungen
Min = 0 mm und Max = 5 mm oder Min = -2,5 mm und Max = +2,5 mm).
Festigkeit
Die Festigkeit der Fahrspuren muss dauerhaft gewährleisten, dass die o. g. Beschaffen-
heitsanforderungen auch bei maximaler Belastung eingehalten werden.

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