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Cisco Linksys WUSB54GC Mode D'emploi page 68

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  • FRANÇAIS, page 169
Anhang E
Werk darstellt (unabhängig davon, dass die Bibliothek
in einem Werkzeug zum Schreiben dieses Programms
benutzt wurde). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was
die Bibliothek bewirkt und was das Programm, das die
Bibliothek nutzt, bewirkt.
1.
Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien
des vollständigen Quelltextes der Bibliothek so, wie
sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie
deutlich erkennbar und in angemessener Form einen
entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen
Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke,
die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie
beziehen, unverändert lassen und zusammen mit
der Bibliothek jeweils eine Kopie dieser Lizenz
weitergeben.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine
Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie
auch gegen Entgelt eine Garantie für das Programm
anbieten.
2.
Sie dürfen Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder irgendeines
Teils davon verändern, wodurch ein auf der Bibliothek
basierendes Werk entsteht, und Sie dürfen derartige
Bearbeitungen unter den Bestimmungen von § 1
vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass
zusätzlich alle im Folgenden genannten Bedingungen
erfüllt werden:
a)
Das Bearbeitungsergebnis muss selbst wieder eine
Softwarebibliothek sein.
b)
Sie müssen die veränderten Dateien mit einem
auffälligen Vermerk versehen, der auf die von
Ihnen vorgenommene Modifizierung der Dateien
hinweist und das Datum jeder Änderung angibt.
c)
Sie müssen dafür sorgen, dass das Werk als Ganzes
Dritten unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
d)
Wenn sich eine Funktionseinheit der bearbeiteten
Bibliothek auf eine Funktion oder Datentabelle
stützt, die von einem die Funktionseinheit
nutzenden
bereitgestellt werden muss, ohne dass sie als
Argument übergeben werden muss, wenn die
Funktionseinheit
angesprochen
müssen Sie sich nach bestem Wissen und Gewissen
bemühen, sicherzustellen, dass die betreffende
Funktionseinheit auch dann noch funktioniert,
wenn die Anwendung eine solche Funktion oder
Datentabelle nicht bietet, und dass sie den sinnvoll
bleibenden Teil ihres Bestimmungszwecks noch
erfüllt.
(Beispielsweise hat eine Funktion einer Bibliothek
zur Berechnung von Quadratwurzeln einen Zweck,
der von der Anwendung gänzlich unabhängig
ist. Deshalb verlangt § 2 Absatz d, dass jede von
der Anwendung bereitgestellte Funktion oder
von dieser Funktion benutzte Tabelle optional
sein muss: Auch wenn die Anwendung sie nicht
bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion
trotzdem noch Quadratwurzeln berechnen).
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete
Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Teile
davon nicht von der Bibliothek stammen und
Wireless-G Kompakt-USB-Adapter
Anwendungsprogramm
wird,
dann
Software-Lizenzvereinbarung
vernünftigerweise als unabhängige und gesonderte
Werke für sich selbst zu betrachten sind, dann gelten
diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die
betreffenden Teile, wenn Sie diese als gesonderte
Werke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben
Teile als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein
auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt,
dann muss die Weitergabe dieses Ganzen nach
den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren
Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf
das gesamte Ganze ausgedehnt werden – und
somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom
jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes,
Rechte für Werke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen
Rechte für Werke streitig zu machen, die komplett
von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die
Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung
von Werken, die auf der Bibliothek basieren
oder unter ihrer auszugsweisen Verwendung
zusammengestellt worden sind, auszuüben.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen
eines anderen Werkes, das nicht auf der Bibliothek
basiert, mit der Bibliothek oder mit einem auf
der Bibliothek basierenden Werk auf ein- und
demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses
andere Werk nicht in den Anwendungsbereich
dieser Lizenz.
3.
Es steht Ihnen frei, die Bedingungen der GNU General
Public License (Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz)
anstelle der Bedingungen dieser Lizenz auf Kopien der
Bibliothek anzuwenden. Dazu müssen Sie alle Vermerke
ändern, die sich auf diese Lizenz beziehen, sodass sie
sich auf die GNU General Public License (Allgemeine
Öffentliche GNU-Lizenz), Version 2, beziehen anstatt
auf diese Lizenz. (Wenn eine neuere Version als
Version 2 der gewöhnlichen GNU-GPL erschienen ist,
können Sie diese angeben, wenn Sie das wünschen.)
Nehmen Sie keine anderen Veränderungen in diesen
Eintragungen vor.
Sobald diese Änderung bei einer Kopie vorgenommen
worden ist, kann sie für diese Kopie nicht mehr
rückgängig gemacht werden, sodass die GNU General
Public License (Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz)
auch für alle nachfolgenden Kopien und von der Kopie
abgeleitete Werke gilt.
Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes
der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das
keine Bibliothek ist.
4.
Sie können die Bibliothek (oder einen Teil oder eine
Ableitung von ihr, gemäß § 2) in Objektcode-Form
oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen
der obigen §§ 1 und 2 kopieren und weitergeben,
sofern
Sie
den
vollständigen
maschinenlesbaren Quelltext beifügen, der unter den
Bedingungen der obigen §§ 1 und 2 auf einem Medium
weitergegeben werden muss, das üblicherweise zum
Austausch von Software benutzt wird.
Wenn die Weitergabe von Objektcode durch das
Angebot eines Zugangs zum Kopienabruf von einem
angegebenen Ort erfolgt, dann erfüllt das Angebot
eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des
Quelltextes von demselben Ort die Anforderung, auch
entsprechenden
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