emerio DH-127489.1 Mode D'emploi page 39

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Vor dem Auffüllen der Anlage sollte diese mittels sauerstofffreiem Stickstoff druckgeprüft werden. Nach
Abschluss der Befüllung und vor der Inbetriebnahme muss die Anlage auf Dichtheit geprüft werden. Vor dem
Verlassen des Ortes muss ein anschließender Lecktest durchgeführt werden.
9.
Außerbetriebnahme
Vor diesen Arbeiten ist es unerlässlich, dass sich der Techniker mit der Anlage und allen zugehörigen Details
auskennt. Es gilt als gute Vorgehensweise, sämtliches Kältemittel sicher aufzufangen. Vor Ausführung der
Arbeiten muss eine Öl- und Kältemittelprobe genommen werden, falls vor der Wiederverwertung des
Kältemittels eine Analyse durchgeführt werden muss. Bevor die Arbeit aufgenommen wird, muss unbedingt
elektrischer Strom vorhanden sein.
a)
Die Anlage und ihre Funktionsweise müssen bekannt sein.
b)
Anlage elektrisch trennen.
c)
Vor den Arbeiten folgende Punkte sicher stellen:
Mechanische Transportanlage steht zur Verfügung, sofern diese für den Umgang mit den
Kältemittelbehältern notwendig werden;
Die gesamte persönliche Schutzausrüstung steht zur Verfügung und wird korrekt eingesetzt;
Die Rückgewinnung wird von einer fachkundigen Person stets überwacht;
Die Anlagen und Behälter für die Rückgewinnung entsprechen den jeweiligen Standards.
d)
Falls möglich, die Kältemittelanlage entlüften.
e)
Sollte der Unterdruck nicht möglich sein, einen Verteiler vorsehen, damit das Kältemittel an verschiedenen
Stellen der Anlage entnommen werden kann.
f)
Daran denken, den Behälter auf eine Waage zu stellen, bevor die Rückgewinnung stattfindet.
g)
Die Rückgewinnungsanlage starten und nach Anweisungen des Herstellers einsetzen.
h)
Die Behälter nicht überfüllen. (Nicht mehr als 80 % des flüssigen Füllvolumens).
i)
Den maximalen Betriebsdruck des Behälters nicht überschreiten, auch nicht vorübergehend.
j)
Wenn die Behälter korrekt befüllt wurden und der Vorgang abgeschlossen ist, müssen die Behälter und die
Anlage möglichst bald vom Standort entfernt werden. Alle Absperrventile an der Anlage müssen verriegelt sein.
k)
Das aufgefangene Kältemittel darf nicht in eine andere Kälteanlage gefüllt werden, es sei denn, diese wurde
gereinigt und überprüft.
10.
Kennzeichnung
An der Anlage muss eine Kennzeichnung angebracht werden, die auf die Außerbetriebnahme und Entleerung
des Kältemittels hinweist. Die Kennzeichnung muss datiert und unterzeichnet werden. Darauf achten, dass
Schilder an der Anlage auf das enthaltene zündfähige Kältemittel aufmerksam machen.
11.
Wiederverwertung
Beim Entfernen von Kältemittel aus einer Anlage zwecks Wartung oder Außerbetriebnahme wird es als gute
praktische Vorgehensweise empfohlen, sämtliches Kältemittel sicher zu entfernen. Beim Umfüllen von
Kältemittel in Behälter ist sicher zu stellen, dass nur für die Wiederverwertung geeignete Behälter eingesetzt
werden. Dafür sorgen, dass genügend Behälter zur Aufnahme der gesamten Anlagenbefüllung zur Verfügung
stehen. Alle zu benutzenden Behälter sind für das wiederverwendete Kältemittel gekennzeichnet und beschriftet
(z. B. Spezialbehälter für Kältemittelverwertung). Die Behälter müssen mit Überdruckventilen und geeigneten
Absperrventilen in gutem Betriebszustand ausgestattet sein. Leere Wiederverwertungsbehälter werden entfernt
und, sofern möglich, gekühlt, bevor die Wiederverwertung stattfindet. Die Wiederverwertungsvorrichtung muss
sich in einem guten Betriebszustand befinden. Die vollständigen Unterlagen zu der Anlage müssen griffbereit
sein und die Anlage muss für die Wiederverwertung zündfähiger Kältemittel geeignet sein. Außerdem müssen
mehrere Waagen zur Verfügung stehen und in gutem Zustand sein. Schläuche müssen vollständig mit dichten
Kupplungsstücken zur Verfügung stehen und in gutem Zustand sein. Vor der Benutzung der
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