Allgemeine Betreiberpflichten; Anforderungen An Das Personal - Nice Patio Instructions Et Avertissements Pour L'installation Et L'utilisation

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  • FRANÇAIS, page 24
die allgemein gültigen Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Um-
weltschutz beachtet und eingehalten werden.
Das Gerät ist nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestim-
mungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtung
der Montageanleitung zu benutzen. Das Gerät ist für den Einsatz
laut Kapitel „Bestimmungsgemäße Verwendung" konzipiert. Bei nicht
bestimmungsgemäßer Verwendung können Gefahren für Leib und
Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen des Ge-
rätes und anderer Sachwerte entstehen. Unfälle oder Beinaheunfälle
beim Gebrauch des Gerätes, die zu Verletzungen von Personen und/
oder Schäden in der Arbeitsumgebung führten oder geführt hätten,
müssen dem Hersteller direkt und unverzüglich gemeldet werden.
Alle in der Montageanleitung und am Gerät aufgeführten
Sicherheitshinweise sind zu beachten. Ergänzend zu diesen
Sicherheitshinweisen hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass alle
im jeweiligen Einsatzland geltenden nationalen und internationalen
Regelwerke sowie weitere verbindliche Regelungen zur betrieb-
lichen Sicherheit, Unfallverhütung und zum Umweltschutz einge-
halten werden. Alle Arbeiten am Gerät dürfen nur von geschultem,
sicherheitstechnisch unterwiesenem und autorisiertem Personal
durchgeführt werden.

2 3 ALLGEMEINE BETREIBERPFLICHTEN

– Der Betreiber ist verpflichtet, das Gerät nur in einwandfrei-
em und betriebssicherem Zustand einzusetzen. Er muss
dafür sorgen, dass neben den Sicherheitshinweisen in der
Montageanleitung die allgemeingültigen Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften, die Vorgaben der DIN VDE
0100 sowie die Bestimmungen zum Umweltschutz des je-
weiligen Einsatzlandes beachtet und eingehalten werden.
– Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass alle Arbeiten mit
dem Gerät nur von geschultem, sicherheitstechnisch unter-
wiesenem und autorisiertem Personal durchgeführt werden.
– Letztlich verantwortlich für den unfallfreien Betrieb ist der
Betreiber des Gerätes oder das von ihm autorisierte Per-
52 – DEUTSCH
sonal.
– Der Betreiber ist für die Einhaltung der technischen Spezi-
fikationen, insbesondere für die Einhaltung der statischen
Lasten verantwortlich.
Nichtbeachtung der statischen Lasten kann zum Verlust
der Stütz- bzw Haltefunktion führen

2 4 ANFORDERUNGEN AN DAS PERSONAL

– Jede Person, die beauftragt ist, mit dem Gerät zu arbei-
ten, muss die komplette Montageanleitung gelesen und
verstanden haben, bevor sie die entsprechenden Arbeiten
ausführt. Dies gilt auch, wenn die betreffende Person mit
einem solchen Gerät bereits gearbeitet hat oder dafür ge-
schult wurde.
– Alle Arbeiten mit dem Gerät dürfen nur von geschultem,
sicherheitstechnisch unterwiesenem und autorisiertem Per-
sonal ausgeführt werden. Vor Beginn aller Tätigkeiten muss
das Personal mit den Gefahren beim Umgang mit dem Ge-
rät vertraut gemacht worden sein.
– Alle Personen dürfen nur Arbeiten entsprechend ihrer Qua-
lifikation durchführen, die Verantwortungsbereiche des je-
weiligen Personals sind klar festzulegen.
– Jegliches Personal, welches beauftragt wurde, mit dem Ge-
rät zu arbeiten, darf keine körperlichen Einschränkungen
besitzen, die Aufmerksamkeit und Urteilsvermögen zeitwei-
lig oder auf Dauer einschränken (z. B. durch Übermüdung).
– Der Umgang mit dem Gerät sowie alle Montage, Demonta-
ge- und Reinigungsarbeiten durch Minderjährige oder Per-
sonen, die unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenein-
fluss stehen, ist nicht gestattet.
– Das Personal muss entsprechend der anfallenden Arbeiten
und vorliegenden Arbeitsumgebungen geeignete persönli-
che Schutzausrüstung tragen.

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