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GMV DOC 10990984 Manuel D'installation page 17

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  • FRANÇAIS, page 11
1.1.1.3 KORREKTE POSITION DER VORRICHTUNGEN
Um die EN81-2/prA2:2002 Norm während der
Installation der elektrischen (§ 1.1.1.1) und
mechanischen Vorrichtung (§ 1.1.1.2) einzuhalten, ist
es verpflichtend, folgende Bestimmungen zu beachten:
· Die elektrische Stoppvorrichtung muss in einer
Höhe von mindestens 4700mm oberhalb des
fertigen Bodens installiert werden.
Dies ist notwendig, um :
-
ein sicheres und einfaches Arbeiten an den
Geräten im Inneren des Schachtes wie in
Abschnitt 6.4.2.1. der EN81-2/prA2:2002 Norm
angegeben, zu ermöglichen
-
einen sicheren Durchgang und entsprechende
Türabmessungen wie unter 6.3.3.2 und
6.3.4.1. der EN81-2/prA2:2002 Norm zu
gewährleisten.
Wenn die elektrische Stoppvorrichtung aktiviert ist,
stoppt sie die Anlage dort, wo die Vorrichtung fixiert
wird, blockiert diese aber nicht.
· Die mechanische Stoppvorrichtung muss in einer
Höhe von mindestens 1900 m oberhalb des
fertigen Bodens installiert werden.
Dies ist notwendig, um :
-
eine unkontrollierte und unvorhergesehene
Bewegung der Kabine während der Wartungs-
oder Inspektionsarbeiten in der Schachtgrube,
wie unter 6.4.4.1. der EN81-2/prA2:2002 Norm
angegeben, zu vermeiden
-
die Möglichkeit zu haben, den Arbeitsbereich
in Sicherheit zu verlassen, wie unter Punkt
6.4.4.2. der EN81-2/prA2:2002.angegeben.
Wenn die mechanische Stoppvorrichtung aktiviert ist,
verhindert sie, dass die Gleiter des Tragrahmens unter
die Vorrichtung selbst rutschen und blockiert so die
Anlage.
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"
Montage Handbuch
Vorrichtungen für MRL Anlage
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Doc. n° 10990984
Rev.1.0.3
- 25.09.2006
5
DE

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