Garantie - Littium BERLIN Manuel D'utilisation Et Garantie

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Garantie

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 3/2014 vom 27. März, aufgrund dessen die Neufassung des Allge-
meinen Konsumentenschutzgesetzes und andere ergänzende Gesetze abgeändert wurden und das aufgrund
der gesetzgebenden königlichen Verordnung 1/2007 vom 16. November beschlossen wurde, wird für das E-Bike
2 JAHRE Garantie gewährt und für die Akkus und Akku-Ladegeräte eine Garantie von 1 JAHR.
** Mietunternehmen und Leasinggesellschaften werden
Sonderbedingungen gewährt.
Zur Bearbeitung von Garantieanträgen und zur Reparatur muss der betreffende Artikel stets in seiner Origi-
nalverpackung und in Begleitung sämtlicher Zubehörteile, Handbücher und Kabeln, die ursprünglich in der
Verpackung mitgeliefert wurden, eingeschickt werden.
Um den Garantieantrag bearbeiten zu können, muss unbedingt eine Kopie der Kaufquittung mitgeschickt
werden.
Um die Reparatur der vom Kunden beanstandeten Störung in richtiger Weise vornehmen zu können, ist eine
klar und eindeutig formulierte Beschreibung des Problems mitzuschicken und anzugeben, an welcher Stelle die
Störung auftritt. Sollte nach entsprechender Überprüfung jedoch keine Betriebsstörung festgestellt werden, so
hat der Kunde für die Kosten der Prüfung sowie für die Versand- und Rückversandkosten aufzukommen.
Sollte sich die Reparatur des Artikels als nicht möglich erweisen, so wird er durch einen anderen Artikel mit
ähnlichen oder besseren Eigenschaften ersetzt. Die Festsetzung des Wertes des eingeschickten Artikels erfolgt
unter Berücksichtigung des Zustandes, in dem der von der Störung betroffene Artikel vom Hersteller empfangen
wurde. Die Garantie deckt ausschließlich Herstellungsfehler.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN SIND DIE FOLGENDEN FEHLER:
•Fehler an Teilen, die abgeändert oder beschädigt bzw. von unbefugten Dritten repariert wurden.
•Schäden, die auf einen unsachgemäßen Umgang mit dem Artikel oder auf die normale Abnutzung zurückzu-
führen sind und mutwillig herbeigeführte Schäden.
•Schäden am Motor, die infolge der Einwirkung von Wasser entstanden sind.
•Schäden, die infolge eines nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs entstanden sind und elektrische Schäden,
die auf Überlastungen infolge der Benutzung von nicht vom Hersteller mitgelieferten Ladegeräten zurückzu-
führen sind.
•Schäden infolge von Vadalismus.
•Von dieser Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf die normale Abnutzung zurückzuführen sind (Rei-
fen, Bremsen, usw.).
•Ebenso bleiben Schäden aus der Garantie ausgeschlossen, die infolge von Reparaturversuchen vonseiten
Dritter, die weder vom Hersteller noch vom Betriebshändler dazu befugt wurden, entstanden sind.
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