Wenn Garantiearbeiten Erforderlich Sind; Entsorgung; Verpackung; Elektronische Komponenten Und Zubehör - Bianchi LIF-e e-omnia Manuel D'utilisation Et Maintenance

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der oben genannten Konformitätsprüfung durch den Bianchi-Händler und über die Lieferung des
Produkts in einwandfreiem Zustand und betriebsbereit, ausgestattet mit der/den entsprechenden
Bedienungs- und Wartungsanleitung(en).
5. Das Produkt wird entsprechend seiner bestimmungsgemäßen Verwendung, wie in der Betriebsan-
leitung angegeben, eingesetzt.
6. Im Falle des Verkaufs des Produkts durch den Käufer an einen Dritten ist der Käufer verpflichtet,
zusätzlich zu den vorgenannten Unterlagen eine Kopie des Vertrags zu übermitteln, der die Überg-
abe an einen Dritten bestätigt.
Wenn alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind, wird die vertragsübliche Herstellergarantie in der
folgenden Weise und innerhalb der folgenden Grenzen gewährt:
1. Der Bianchi-Rahmen ist garantiert frei von ursprünglichen Konformitätsmängeln für einen Zei-
traum von 5 Jahren (60 Monaten) ab dem Lieferdatum, d.h. drei Jahre länger als in der Richtlinie
99/44 EG (*) vorgesehen, während alle anderen Komponenten des Fahrrads garantiert frei von ur-
sprünglichen Konformitätsmängeln für einen Zeitraum von 2 Jahren (24 Monaten) ab dem Lieferda-
tum sind, wie in der Richtlinie 99/44 EG (*) vorgesehen.
2. Die Leistungen zur Erfüllung der vorliegenden vertragsüblichen Garantie werden ausschließlich
von dem Bianchi-Händler erbracht, bei dem der Käufer das Produkt erstanden hat.
Zu diesem Zweck muss sich der Käufer ausschließlich an den Einzelhändler (physisch oder online)
wenden, bei dem der Kauf getätigt wurde.
3. E-Bike-Batterien haben aufgrund der inhärenten Leistungsverschlechterung eine Garantiezeit von 1 Jahr.
(*) Es ist möglich, dass in einigen Ländern der Europäischen Gemeinschaft die Garantiezeit länger ist als oben ange-
geben: In diesem Fall gilt die längere Frist, die das Gesetz des Ortes vorsieht, an dem das Fahrzeug gekauft wurde.
5.1 WAS ZU TUN IST, WENN GARANTIEARBEITEN ERFORDERLICH SIND
Wenn während der Gültigkeitsdauer der Garantie das Produkt aufgrund eines ursprünglichen Defekts
repariert werden muss, muss sich der Käufer unverzüglich an den Bianchi-Händler wenden, bei dem das
Produkt gekauft wurde, das Problem beschreiben und es untersuchen lassen, wobei er das Garantieheft,
den Kaufbeleg und eine Kopie des Garantiescheins mitbringen muss.
Der Garantieservice wird ausschließlich von dem Händler durchgeführt, bei dem das Produkt gekauft
wurde. Im Falle des Kaufs bei einem Online-Händler, wenn dieser nicht in der Lage ist, die Garantielei-
stung zu erbringen, holt der Online-Händler das Fahrrad ab und schickt es zur Reparatur an Bianchi und
kümmert sich um die anschließende Rücksendung an den Endkunden.
Im Falle einer Reparaturanfrage, bei der festgestellt wird, dass die Garantie nicht greift, behält sich Bian-
chi das Recht vor, die Kosten für die Bearbeitung dem Käufer in Rechnung zu stellen.
Wendet sich der Käufer an einen anderen Bianchi-Händler als den, bei dem das Produkt gekauft wurde,
hat dieser Händler das Recht, die Garantieleistung nicht zu erbringen. Falls der Bianchi-Händler, der
nicht derjenige ist, bei dem das Produkt gekauft wurde, sich dennoch bereit erklärt, die Dienstleistung
zu erbringen, kann er vom Käufer zusätzliche Kosten verlangen, die nicht durch die Bianchi-Garantie
abgedeckt sind und die vollständig vom Käufer zu tragen sind.
Die Garantie gilt im Rahmen des Erstkaufs des Fahrrads mit Tretunterstützung. Damit der Garantieanspruch
wirksam wird, müssen Sie den Kaufnachweis und den Nachweis des Garantiescheins (in Papierform oder
per E-Mail) vorlegen. Wenn das Fahrrad Gegenstand einer Eigentumsübertragung ist, müssen Sie auch eine
Kopie des Vertrags zwischen Privatpersonen vorlegen, der die Eigentumsübertragung festlegt.
Die Garantie deckt nur die ursprünglichen Konformitätsmängel ab. Die Garantie deckt nicht die Kosten für
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den Transport und die Rücksendung des defekten Rahmens (der von Bianchi angefordert werden kann)
und die Bearbeitungskosten für den Ersatz desselben durch einen neuen Rahmen.
Des Weiteren deckt die Garantie keine Schäden ab, die durch mangelnde Wartung, Unfälle, falsche Mon-
tage von Zubehörteilen, Veränderung des Fahrrads mit Tretunterstützung durch Hinzufügen oder Ändern
von nicht zugelassenen Komponenten oder durch zweckentfremdete Nutzung entstanden sind.
Wenn der Rahmen oder das Fahrrad ausgetauscht wird, gelten die Garantiearbeiten als abgeschlossen.
Die Garantie läuft ab dem Kaufdatum weiter.
Zum Zeitpunkt des Kaufs wird ein Vertrag mit dem Fachhändler abgeschlossen. Der Fachhändler ist zur
Erbringung von Garantieleistungen unter den o.g. Bedingungen verpflichtet. Wenden Sie sich nur an den
Händler, bei dem der Kauf getätigt wurde; dieser wird sich ggf. mit Bianchi in Verbindung setzen. Wurde
der Kauf bei einem Online-Händler getätigt, so ist dieser in jedem Fall für die Ausstellung der notwendigen
Unterlagen (Kauf- und Registrierungsnachweis) der Garantieleistung verantwortlich und er kümmert sich,
falls er die Leistung nicht erbringen kann, um die Abholung des Fahrrads und den Versand an Bianchi zur
Reparatur sowie die anschließende Rückgabe an den Endkunden. Bianchi behält sich in jedem Fall das
Recht vor, bei unberechtigter Reklamation eine Bearbeitungskostenpauschale zu berechnen.
Wendet sich der Kunde an einen anderen Bianchi-Händler, so ist dieser nicht verpflichtet, die Garantielei-
stung zu erbringen, und, falls er sich bereit erklärt, diese Leistung zu erbringen, ist er berechtigt, zusätzliche
Kosten zu verlangen, die nicht von Bianchi übernommen werden, sondern vollständig vom Kunden getra-
gen werden müssen.

6. ENTSORGUNG

Um jegliche Form der Umweltverschmutzung zu vermeiden, fordert Bianchi den Endkunden auf, das
Produkt und seine Verpackung gemäß den im jeweiligen Land geltenden Vorschriften zu entsorgen.

6.1 VERPACKUNG

Die Verpackung des Fahrrads wird in der Regel vom Händler entsorgt. Trennen Sie bei Online-Käufen die Kun-
ststoff- und Kartonverpackungen. Entsorgen Sie sie gemäß den im jeweiligen Land geltenden Vorschriften.
6.2 ELEKTRONISCHE KOMPONENTEN UND ZUBEHÖR
Batterien und elektronische Bauteile sollten an einer ausgewiesenen Sammelstelle für Elektrogeräte en-
tsorgt werden. Entsorgen Sie die Batterieflüssigkeit nicht in der Umwelt.
6.3 REIFEN UND SCHLÄUCHE
Reifen und Schläuche müssen bei einer Sammelstelle für Sondermüll entsorgt werden. Entsorgen Sie sie
nicht in der Umwelt oder im Hausmüll.
6.4 SCHMIERSTOFFE, BREMSFLÜSSIGKEIT UND SPEZIELLE FLÜSSIGKEITEN ZUR FAHRRADPFLEGE
Schmierstoffe, Öl und verschiedene andere Flüssigkeiten, die am Fahrrad verwendet werden, dürfen
nicht über den Hausmüll, das Abwasser oder die Umwelt entsorgt werden, sondern müssen bei einer
Sammelstelle für Sondermüll abgegeben werden.
6.5 WEITERE KOMPONENTEN DES FAHRRADS MIT TRETUNTERSTÜTZUNG
Das Fahrrad mit Tretunterstützung ist am Ende seiner Lebensdauer als WEEE definiert. Es kann daher
in seiner Gesamtheit kostenlos bei einer Sammelstelle für Sondermüll entsorgt werden. Bitte wenden
Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Land oder konsultieren Sie die entsprechenden Vorschriften.
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