2.10.2
REACH-Erklärung
Die REACH-Verordnung ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Der Zweck der
REACH-Bestimmungen ist die Gewährleistung eines hohen Schutzes der
menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor chemischen Substanzen.
Stertil B.V. stellt Artikel konform mit der aktuellen Überarbeitung der
REACH-Bestimmungen her und ist nachgeschalteter Anwender chemischer
Substanzen.
Stertil B.V. ist entschlossen, die REACH-Verordnung vollständig umzusetzen
und hat seine Zulieferer überprüft, um sicherzustellen, dass diese die REACH-
Anforderungen für alle in ihren Produkten verwendeten Materialien und Stoffe
einhalten.
Stertil B.V. stellt auf Wunsch gerne wichtige Informationen wie beispielsweise
Materialsicherheitsdatenblätter (MSDB) zur Verfügung.
Bedienungsanleitung
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Überladebrücke ED