Gesetzliche Auflagen; Garantie; Spezifische Informationen - KONG Italy MOUSE CLIMBING Mode D'emploi

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  • FRANÇAIS, page 30
Textilausrüstungen nicht im Autoklav sterilisieren.
CS
Lagerung: die Ausrüstungen trocken (relative Feuchtigkeit 40-90%), kühl (Temperatur
5-30°C) und dunkel lagern. Die Umgebung muss neutral sein (auf keinen Fall in
salzigen und/oder sauren Umgebungen einlagern). Scharfe Kanten, korrodierende
Substanzen und anderen beeinträchtigende Bedingungen vermeiden.
DA
4 – KONTROLLEN UND ÜBERPRÜFUNGEN
Wir empfehlen, unbedingt die Kontrollen vor und nach dem Gebrauch auszuführen, die
in den spezifischen Betriebsanleitungen der Ausrüstung beschrieben sind. Abgesehen
von strengeren Gesetzesauflagen müssen die Prüfungen der Ausrüstungen in
DE
Kategorie III einmal jährlich ab dem ersten Gebrauch von einer sachkundigen Person
ausgeführt werden, die vom Hersteller ausgebildet und befugt wurde. Die Resultate der
regelmäßigen Kontrollen müssen auf den Kontrolldatenblättern der Ausrüstung oder in
das entsprechenden Register eingetragen werden.
5 – STANDZEIT DER AUSRÜSTUNG
EL
Die Lebensdauer der metallischen Vorrichtungen ist theoretisch unbegrenzt, während
die der textilen Produkte und der Synthetik- und Kunststoffprodukte auf 10 Jahre ab
Produktionsdatum begrenzt ist, vorausgesetzt, dass:
- die Betriebsbedingungen Punkt 1C einhalten,
EN
- die Instandhaltung und Lagerung gemäß Punkt 3 erfolgen,
- die Resultate der Kontrollen vor und nach dem Gebrauch positiv waren,
- die Ausrüstung korrekt benutzt wurde und ¼ der markierten Last nicht überschritten
wurde.
ES
Entfernen Sie Ausrüstungen, welche die Kontrollen vor und nach dem Gebrauch oder
die regelmäßigen Kontrollen nicht bestanden haben.
6 – GESETZLICHE AUFLAGEN
Berufliche und freizeitrelevante Tätigkeiten werden häufig von einschlägigen
FI
Landesgesetzen geregelt, die Einschränkungen nach sich ziehen können bzw. das
Tragen von PSA und die Vorbereitung von Sicherheitssystemen verlangen, deren
Bestandteile die PSA sind. Der Anwender ist verpflichtet, diese Gesetze zu kennen, die
andere Grenzwerte als die vorsehen können, die in diesen Anleitungen zu finden sind.
FR
7 – GARANTIE
Der Hersteller garantiert die Konformität der Ausrüstung mit den zum Zeitpunkt
der Herstellung geltenden einschlägigen Auflagen. Die Mängelgarantie ist auf die
Fabrikationsfehler und Rohstoffmängel begrenzt: Sie umfasst nicht den normalen
IT
Verschleiß, Rosten, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch bzw. Verwendung
bei Wettkämpfen, durch unsachgemäße Instandhaltung, Transport, Aufbewahrung
oder Lagerung usw.. Die Garantie verfällt bei Änderungen oder Manipulationen der
Ausrüstung. Die Gültigkeit entspricht der gesetzlichen Garantie des Landes, in dem die
NL
Ausrüstung verkauft wird, ab dem Verkaufsdatum durch den Hersteller. Nach dieser
Frist können gegenüber dem Hersteller keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden.
Jede Anfrage für eine Reparatur oder das Auswechseln unter Garantie muss mit dem
Kaufbeleg versehen sein. Wenn der Defekt anerkannt wird, dann verpflichtet sich der
Hersteller zur Reparatur oder nach ihrem Dafürhalten zum Auswechseln oder zur
PT
Geldrückgabe der Ausrüstung. Die Haftung des Herstellers geht in keinem Fall über
den Rechnungspreis der Ausrüstung hinaus.
8 – SPEZIFISCHE INFORMATIONEN
Der Bergsteigerhelm #997.160 - MOUSE CLIMBING (Abb. 1) ist eine persönliche
RU
Schutzausrüstung der Klasse II, zertifiziert nach EN 12492:12 und nach dem Standard
UIAA 106 und dient zum Schutz des Anwenders vor Gefahren beim Bergsteigen.
Wichtig:
- der Helm ist so gebaut, dass er die Energie, welche von einem Schlag kommt, durch
SV
Verformung oder Zerstörung der Helmschale und/ oder Bänderung absorbiert: den
Helm auswechseln, auch wenn keine sichtbaren Schäden vorhanden sind.
- Keine Veränderungen am Helm durchführen oder Farben, Lacke und Aufkleber

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