Besondere Bedingungen; Garantie - O'Clair PacFIRST 4.5 MONO Manuel D'instructions

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  • FRANÇAIS, page 8
1. ALLGEMEINES
1.1 Im Einvernehmen mit diesen Verfügungen garantiert der Verkäufer, dass das Produkt , das dieser Garantie entspricht ("das
Produkt") im Moment der Lieferung keinerlei Mängel aufweist.
1.2 Die Garantiezeit des Produkts beträgt zwei (2) Jahre und beginnt mit der Übergabe an den Käufer.
1.3 Kommt es während der Garantiezeit zu einem Mangel am Produkt und informiert der Käufer den Verkäufer, muss der Verkäufer das
Produkt auf eigene Kosten ersetzen oder reparieren an dem Ort der ihm richtig erscheint, außer dies wäre unmöglich oder unverhältnismäßig.
1.4 Kann das Produkt weder ersetzt noch repariert werden, kann der Käufer eine Preisminderung verlangen, oder wenn der Schaden grö-
ßer ist, eine Auflösung des Kaufvertrags.
1.5 Die ersetzten oder reparierten Teile verlängern die Garantiezeit des Originalprodukts nicht, verfügen aber über eigene Garantien.
1.6 Zum Inkrafttreten vorliegender Garantie muss der Käufer den Kauf- und Liefertag des Produkts bestätigen können.
1.7 Sind mehr als sechs Monate seit der Produktauslieferung vergangen und der Käufer klagt über einen Mangel, muss dieser den Grund
und die Existenz des Mangels nachweisen können.
1.8 Vorliegendes Garantiezertifikat schränkt die Verbraucherrechte in Bezug auf nationale Bestimmungen auf keinen Fall ein.

2. BESONDERE BEDINGUNGEN

2.1 Vorliegende Garantie bezieht sich auf die Produkte dieses Handbuchs.
2.2 Vorliegendes Garantiezertifikat ist nur in Ländern der Europäischen Union anwendbar.
2.3 Damit diese Garantie in Kraft tritt, muss der Käufer sich strikt an die Anweisungen in der Dokumentation des Herstellers halten, die
mit dem Produkt geliefert wird, wenn das ausführbar ist, je nach Produktpalette und -modell.
2.4 Werden Daten für den Ersatz, die Wartung oder Reinigung von bestimmten Teilen oder Komponenten des Produkts nicht eingehalten,
erlischt die Garantie.
3. EINSCHRÄNKUNGEN
3.1 Vorliegende Garantie wird nur wirksam bei Kaufverträgen mit Konsumenten, wobei unter „Konsument" eine Person gemeint ist, die das
Produkt nicht zu gewerblichen Zwecken nutzt.
3.2 Es wird keinerlei Garantie gewährt für normale Abnutzung des Produkts. Die Garantie für Teile, Komponenten und/oder
Verbrauchsmaterialien, wie Batterien, Birnen, usw. ist in der Dokumentation des Produkts geregelt.
3.3 Die Garantie tritt in folgenden Fällen nicht in Kraft: (I) falsche Behandlung; (II) Reparatur, Wartung oder Manipulation durch nicht auto-
risierte Person oder (III) Reparatur oder Wartung mit Nicht-Originalteilen.
Wenn der Mangel am Produkt die Folge nicht korrekter Installation oder Inbetriebnahme ist, tritt die Garantie nur in Kraft, wenn Installation
oder Inbetriebnahme im Kaufvertrag des Produkts enthalten sind und vom Verkäufer unter seiner Verantwortung durchgeführt wurden.
GARANTIEZERTIFIKAT
PacFIRST WÀRMEPUMPE
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