Software-Lizenzvereinbarung - Auerswald COMfortel M-510 Notice D'utilisation

Masquer les pouces Voir aussi pour COMfortel M-510:
Table des Matières

Publicité

Les langues disponibles
  • FR

Les langues disponibles

  • FRANÇAIS, page 63
Wichtige Informationen
Die Einrichtung des Produkts erfolgt menügesteuert im Mobilteil selbst. Die
Menüs lassen sich in verschiedene Sprachen umschalten. Wenn Sie mit diesen
Sprachen und den verwendeten Fachbegriffen nicht vertraut sind, ziehen Sie
eine fachlich und sprachlich geeignete Fachkraft hinzu.
Reparatur
Öffnen Sie das Gerät nicht. Nur der Hersteller darf das Gerät öffnen und
reparieren.
Reinigung
Wischen Sie das Gerät mit einem feuchten Tuch oder einem Antistatiktuch ab.
Benutzen Sie keine Lösungsmittel und kein Mikrofasertuch.
Verwenden Sie nie ein trockenes Tuch: es besteht die Gefahr der statischen
Aufladung.
In seltenen Fällen kann der Kontakt des Geräts mit chemischen Substanzen zu
Veränderungen der Oberfläche führen. Aufgrund der Vielzahl am Markt
verfügbarer Chemikalien konnten nicht alle Substanzen getestet werden.
Beeinträchtigungen von Hochglanzoberflächen können vorsichtig mit Display-
Polituren für Mobiltelefone beseitigt werden.

Software-Lizenzvereinbarung

Die Auerswald GmbH & Co. KG, Vor den Grashöfen 1, 38162 Cremlingen, Deutschland (im Folgenden: Auerswald) stellt
her und vertreibt im Wesentlichen Geräte zur Kommunikation sowie Software zur Unterstützung der Funktionalität dieser
Geräte (als gerätebezogene Software („embedded" Software bzw. Firmware) oder „stand alone"-Software). Auerswald
möchte mit Ihnen die nachfolgenden Bedingungen über die Nutzung der nachstehend definierten Software vereinbaren.
Die Software kann Open-Source-Software enthalten, für die zusätzlich Lizenzbedingungen Dritter gelten.
1. Information über den Inhalt der Software-Lizenzvereinbarung und Abschluss
1.1 Die Lizenzvereinbarung wird Ihnen mit dem Gerät in Papierform oder elektronisch zur Durchsicht zur Verfügung
gestellt, bevor Sie das Gerät in Gebrauch nehmen oder die Software herunterladen, installieren oder gebrauchen. Bitte
lesen Sie den Text der Lizenzvereinbarung sorgfältig durch. Sollten Sie bei Durchsicht der Lizenzvereinbarung Fragen
zu der Lizenzvereinbarung haben, kontaktieren Sie bitte Auerswald per E-Mail unter der E-Mail-Adresse
license@auerswald.de. Soweit die Software Open-Source-Software verwendet, verweisen wir auf die im Internet im
Bereich des Downloads oder in der Bedienoberfläche des Produktes zur Verfügung stehenden Lizenzbedingungen
Dritter.
1.2 Während des Vorgangs des Herunterladens, des Installierens, der Registrierung/Anmeldung des Gerätes oder des
Gebrauchens der Software werden Sie gefragt, ob Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden
erklären (dieser Vorgang wird nachfolgend als „Abfrage" bezeichnet). Dazu ist das Anklicken eines „Ja"-Buttons
vorgesehen. Mit dem Anklicken dieses Buttons erklären Sie unwiderruflich und rechtlich verbindlich Ihr Einverständnis.
Sofern Sie mit dieser Lizenzvereinbarung nicht einverstanden sind, klicken Sie bitte den „Nein"-Button an. Ein
Herunterladen, Installieren oder Nutzen der Software ist dann nicht möglich. Soweit eine Abfrage aus technischen
Gründen nicht erfolgt, sehen wir die Ingebrauchnahme des Gerätes oder der Software als konkludente
Einverständniserklärung mit dieser Lizenzvereinbarung und/oder den Lizenzbedingungen Dritter für Open-Source-
Software an.
1.3 Hinweis: Stimmen Sie der Software-Lizenzvereinbarung nicht zu, muss die Nutzung der Software unterbleiben. Dies
wird die Nutzung eines von Auerswald erworbenen Produktes erschweren oder sogar ausschließen.
2. Gegenstand der Vereinbarung; Bindung an die Beschaffung von Auerswald Produkten
2.1 Gegenstand der Vereinbarung ist die Einräumung eines Nutzungsrechtes an Software (auch bezeichnet als Lizenz),
welches im Einzelnen nachfolgend beschrieben wird und unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der
Lizenzentgeltzahlung (siehe Ziffer 6) steht. Grundsätzlich erfolgt die Einräumung nicht ausschließlich und begrenzt auf
die Laufzeit dieser Vereinbarung.
2.2 Grundsätzlich wird das Nutzungsrecht (im Folgenden auch bezeichnet als Lizenz) für eine einzelne Kopie der
Software erteilt, wobei Updates, Upgrades oder sonstige Modifikationen der Software mit erfasst sind, es sei denn, es
handelt sich dabei um vergütungspflichtige Modifikationen der Software.
5
COMfortel M-510 - Betriebsanleitung V03 02/2020

Publicité

Table des Matières
loading

Table des Matières