Bosch GBH 18V-45 C Professional Notice Originale page 9

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wird das Elektrowerkzeug durch eine Schutzschaltung abge-
schaltet: Das Einsatzwerkzeug bewegt sich nicht mehr.
Drücken Sie nach dem automatischen Abschalten des
u
Elektrowerkzeuges nicht weiter auf den Ein-/Aus-
schalter. Der Akku kann beschädigt werden.
Beachten Sie die Hinweise zur Entsorgung.
Akku entnehmen (siehe Bild A)
Der Akku (11) verfügt über zwei Verriegelungsstufen, die
verhindern sollen, dass der Akku beim unbeabsichtigten
Drücken der Akku-Entriegelungstaste (13) herausfällt. So-
lange der Akku im Elektrowerkzeug eingesetzt ist, wird er
durch eine Feder in Position gehalten.
– Zur Entnahme des Akkus (11) drücken Sie die Entriege-
lungstaste (13) und ziehen den Akku aus dem Elektro-
werkzeug. Wenden Sie dabei keine Gewalt an.
Akku-Ladezustandsanzeige
Die grü n en LEDs der Akku-Ladezustandsanzeige zeigen den
Ladezustand des Akkus an. Aus Sicherheitsgrü n den ist die
Abfrage des Ladezustands nur bei Stillstand des Elektro-
werkzeuges möglich.
Drü c ken Sie die Taste fü r die Ladezustandsanzeige
, um den Ladezustand anzuzeigen. Dies ist auch bei abge-
nommenem Akku möglich.
Leuchtet nach dem Drü c ken der Taste fü r die Ladezustands-
anzeige keine LED, ist der Akku defekt und muss ausge-
tauscht werden.
Hinweis: Der Akku-Ladezustand wird auch am User Inter-
face (14) angezeigt (siehe „Zustandsanzeigen", Seite 11).
Akku-Typ GBA 18V...
LEDs
Dauerlicht 3× grün
Dauerlicht 2× grün
Dauerlicht 1× grün
Blinklicht 1× grün
Akku-Typ ProCORE18V...
LEDs
Dauerlicht 5× grün
Dauerlicht 4× grün
Dauerlicht 3× grün
Dauerlicht 2× grün
Dauerlicht 1× grün
Blinklicht 1× grün
Bosch Power Tools
Zusatzgriff
Verwenden Sie Ihr Elektrowerkzeug nur mit dem Zu-
u
satzgriff (12).
Zusatzgriff schwenken (siehe Bild B)
Sie können den Zusatzgriff (12) beliebig schwenken, um ei-
ne sichere und ermüdungsarme Arbeitshaltung zu erreichen.
– Drehen Sie das untere Griffstück des Zusatzgriffs (12)
entgegen dem Uhrzeigersinn und schwenken Sie den Zu-
satzgriff (12) in die gewünschte Position. Danach drehen
Sie das untere Griffstück des Zusatzgriffs (12) im Uhrzei-
gersinn wieder fest.
Achten Sie darauf, dass das Spannband des Zusatzgriffs
in der dafür vorgesehenen Nut am Gehäuse liegt.
Werkzeugwechsel
Die Staubschutzkappe (3) verhindert weitgehend das Ein-
dringen von Bohrstaub in die Werkzeugaufnahme während
des Betriebes. Achten Sie beim Einsetzen des Werkzeuges
darauf, dass die Staubschutzkappe (3) nicht beschädigt
wird.
Eine beschädigte Staubschutzkappe ist sofort zu er-
u
setzen. Es wird empfohlen, dies von einem Kunden-
oder
dienst vornehmen zu lassen.
Werkzeugwechsel (SDS-max)
Mit der Werkzeugaufnahme SDS-max können Sie das Ein-
satzwerkzeug einfach und bequem ohne Verwendung zusätz-
licher Werkzeuge wechseln.
Einsatzwerkzeug einsetzen (siehe Bild C)
– Reinigen Sie das Einsteckende des Einsatzwerkzeuges
und fetten Sie es leicht ein.
– Setzen Sie das Einsatzwerkzeug drehend in die Werk-
zeugaufnahme ein, bis es selbsttätig verriegelt wird.
– Überprüfen Sie die Verriegelung durch Ziehen am Werk-
zeug.
Kapazität
Einsatzwerkzeug entnehmen (siehe Bild D)
60−100 %
– Schieben Sie die Verriegelungshülse (4) nach hinten und
30−60 %
entnehmen Sie das Einsatzwerkzeug.
5−30 %
Staub-/Späneabsaugung
0−5 %
Stäube von Materialien wie bleihaltigem Anstrich, einigen
Holzarten, Mineralien und Metall können gesundheitsschäd-
lich sein. Berühren oder Einatmen der Stäube können allergi-
sche Reaktionen und/oder Atemwegserkrankungen des Be-
nutzers oder in der Nähe befindlicher Personen hervorrufen.
Bestimmte Stäube wie Eichen- oder Buchenstaub gelten als
krebserzeugend, besonders in Verbindung mit Zusatzstoffen
Kapazität
zur Holzbehandlung (Chromat, Holzschutzmittel). Asbesthal-
80−100 %
tiges Material darf nur von Fachleuten bearbeitet werden.
60−80 %
– Benutzen Sie möglichst eine für das Material geeignete
Staubabsaugung.
40−60 %
– Sorgen Sie für gute Belüftung des Arbeitsplatzes.
20−40 %
– Es wird empfohlen, eine Atemschutzmaske mit Filterklas-
5−20 %
se P2 zu tragen.
0−5 %
Beachten Sie in Ihrem Land gültige Vorschriften für die zu
bearbeitenden Materialien.
Deutsch | 9
1 609 92A 53R | (22.10.2019)

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