Berner BACHDD-1 BL 18 V Notice Originale page 21

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BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Der Akku-Elektronik-Schlagbohrschrauber ist universell einsetzbar zum
Bohren, Schlagbohren und Schrauben unabhängig von einem
Netzanschluss.
Dieses Gerät darf nur wie angegeben bestimmungsgemäß verwendet
werden.
CE-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Wir erklären in alleiniger Verantwortung, dass das unter „Technische
Daten" beschriebene Produkt mit alle relevanten Vorschriften der
Richtline 2011/65/EU (RoHS), 2014/30/EU, 2006/42/EG und den
folgenden harmonisierten normativen Dokumenten übereinstimmt:
EN 60745-1:2009 + A11:2010
EN 60745-2-1:2010
EN 55014-1:2017
EN 55014-2:2015
EN 50581:2012
Künzelsau, 2019-02-07
i.V. Bert Habets
Senior Director Continuous Improvements
Bevollmächtigt die technischen Unterlagen zusammenzustellen
Berner Trading Holding GmbH
Berner Straße 6
D-74653 Künzelsau
AKKUS
Neue Wechselakkus erreichen ihre volle Kapazität nach 4-5 Lade-und
Entladezyklen. Längere Zeit nicht benutzte Wechselakkus vor
Gebrauch nachladen.
Eine Temperatur über 50°C vermindert die Leistung des
Wechselakkus. Längere Erwärmung durch Sonne oder Heizung
vermeiden.
Die Anschlusskontakte an Ladegerät und Wechselakku sauber halten.
Für eine optimale Lebensdauer müssen nach dem Gebrauch die
Akkus voll geladen werden.
Für eine möglichst lange Lebensdauer sollten die Akkus nach dem
Aufl aden aus dem Ladegerät entfernt werden.
Bei Lagerung des Akkus länger als 30 Tage:
Akku bei ca. 27°C und trocken lagern.
Akku bei ca. 30%-50% des Ladezustandes lagern.
Akku alle 6 Monate erneut aufl aden.
AKKUÜBERLASTSCHUTZ
Bei Überlastung des Akkus durch sehr hohen Stromverbrauch, z.B.
extrem hohe Drehmomente, Verklemmen des Bohrers, plötzlichem
Stopp oder Kurzschluss, brummt das Elektrowerkzeug 2 Sekunden
lang und schaltet sich selbsttätig ab.
Zum Wiedereinschalten, den Schalterdrücker loslassen und dann
wieder einschalten.
Unter extremen Belastungen kann sich der Akku stark erhitzen. In
diesem Fall schaltet der Akku ab.
Den Akku dann in das Ladegerät stecken um ihn wieder aufzuladen
und zu aktivieren.
TRANSPORT VON LITHIUM-IONEN-AKKUS
Lithium-Ionen-Akkus fallen unter die gesetzlichen Bestimmungen zum
Gefahrguttransport.
Der Transport dieser Akkus muss unter Einhaltung der lokalen,
nationalen und internationalen Vorschriften und Bestimmungen
erfolgen.
• Verbraucher dürfen diese Akkus ohne Weiteres auf der Straße
transportieren.
• Der kommerzielle Transport von Lithium-Ionen-Akkus durch
Speditionsunternehmen unterliegt den Bestimmungen des
Gefahrguttransports. Die Versandvorbereitungen und der Transport
dürfen ausschließlich von entsprechend geschulten Personen
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durchgeführt werden. Der gesamte Prozess muss fachmännisch
begleitet werden.
Folgende Punkte sind beim Transport von Akkus zu beachten:
• Stellen Sie sicher, dass die Kontakte geschützt und isoliert sind, um
Kurzschlüsse zu vermeiden.
• Achten Sie darauf, dass der Akkupack innerhalb der Verpackung
nicht verrutschen kann.
• Beschädigte oder auslaufende Akkus dürfen nicht transportiert
werden.
Wenden Sie sich für weitere Hinweise an Ihr Speditionsunternehmen.
WARTUNG
Nur Berner Zubehör und Ersatzteile verwenden. Bauteile, deren
Austausch nicht beschrieben wurde, bei einer Berner
Kundendienststelle auswechseln lassen (Broschüre Garantie/
Kundendienstadressen beachten).
Bei Bedarf kann eine Explosionszeichnung des Gerätes unter Angabe
der Maschinenbezeichnung auf dem Leistungsschild bei Berner
angefordert werden.
SYMBOLE
ACHTUNG! WARNUNG! GEFAHR!
Vor allen Arbeiten an der Maschine den Wechselakku
herausnehmen
Bitte lesen Sie die Gebrauchsanweisung vor
Inbetriebnahme sorgfältig durch.
Elektrogeräte dürfen nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden.
Elektrische und elektronische Geräte sind getrennt zu
sammeln und zur umweltgerechten Entsorgung bei
einem Verwertungsbetrieb abzugeben.
Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden oder
bei Ihrem Fachhändler nach Recyclinghöfen und
Sammelstellen.
Europäisches Konformitätszeichen
GARANTIE UND KUNDENDIENST
Jedes Elektrowerkzeug, Ersatzteil oder Zubehörteil wird vor Verlassen
der Fabrik sorgfältig geprüft. Sollten trotzdem irgendwelche Defekte an
Ihrem Werkzeug auftreten, so senden Sie es bitte an die nächste
Berner Kundendienstwerkstatt.
Die Garantiezeit von 36 Monaten für Werkzeuge bzw. 12 Monate für
Batterien und Ladegeräte beginnt mit dem Kaufdatum, das durch den
Original-Kaufbeleg nachgewiesen werden muss. In dieser Zeit
garantieren wir:
• Kostenlose Beseitigung eventueller Störungen
• Kostenlosen Ersatz aller schadhaften Teile
• Kostenlosen und fachmännischen Reparaturservice
Voraussetzung ist, dass es sich um Material- und/oder
Herstellungsfehler handelt. Defekte oder Störungen durch
unsachgemäße Behandlung oder übermäßige Beanspruchung sind
von dieser Garantie ausgeschlossen. Weiterhin dürfen nur
Original-Zubehörteile verwendet werden, die ausdrücklich von Berner
zum Betrieb mit Berner-Maschinen als geeignet bezeichnet wurden.
Den Standort Ihrer Kundendienst-Werkstatt erfahren Sie unter der
entsprechenden Anschrift auf der Rückseite.
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DEUTSCH
08.02.2019 08:52:59
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