Nordpeis N-20 U Manuel D'installation page 16

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cm über den Austrittsstellen keine Bauteile mit brennba-
ren Baustoffen, keine derartigen Verkleidungen und
keine Einbaumöbel befinden.
Tragende Bauteile aus Beton oder Stahlbeton
Die offenen Kamine sind so aufzustellen, daß sich
seitlich der Austrittsstellen für die Warmluft innerhalb
eines Abstandes von 50 cm bis zu einer Höhe von 50
cm über den Austrittsstellen keine tragenden Bauteile
aus Beton oder Stahlbeton befinden.
Holzbalken
Holzbalken dürfen nicht im Strahlungsbereich des
Kamineinsatzes angebracht werden. Holzbalken über
offenen Kaminen müssen mit einem Mindestabstand
von 1 cm voll umlüftet sein. Eine direkte Verankerung
mit Wärmebrücken ist nicht statthaft.
Dämmschichten
Dämmschichten sind zu erreichten aus Steinfaserplat-
ten der Klasse A 1 nach DIN 4102 Teil 1 mit einer
Anwendungsgrenztemperatur von mindestens 700 °C
bei Prüfung nach DIN 52 271 und einer Rohdichte von
mehr als 80 kg/m³ anzubringen. Die Mindeststärke
beträgt 100 mm. Sofern diese Platten nicht
von Wänden, Verkleidungen oder angrenzenden Platten
allseitig gehalten werden, sind sie im Abstand von etwa
30 cm zu befestigen. Soweit die Dämmschichten nicht
bis an die seitliche Verkleidung oder Anbauwand der
offenen Kamine reichen, sind sie mindestens 10 cm
über die Außenseite von Dämmschichten auf
den Feuerraumwänden hinauszuführen.
Das Dämmmaterial muss mit der entsprechenden
Dämmstoffkennziffer gem. AGI-Q 132 gekennzeichnet
sein, wie z. B. für Rockwool Steinfaser-Brandschutz-
platte RPB-12 die Kennziffer 12.07.21.75.11.
Verbindungsstück
Der Stutzen für das Verbindungsstück befindet sich in
der Decke des Heizeinsatzes und hat
einen Außendurchmesser von max. 150 mm.
Der Anschluß an den Schornstein erfolgt mit einem
90°- oder 45°-Bogen, wobei der 45°-Anschluß wegen
des geringeren Strömungswiderstandes
zu bevorzugen ist. Der Anschluß an den Schornstein
sollte mit einem eingemauerten Wandfutter erfolgen.
Das Verbindungsstück ist aus Formstücken aus Scha-
motte für Hausschornsteine oder Blechrohren aus
mindestens 2 mm dickem Stahlblech nach DIN 1623,
DIN 1700, DIN 17 200 und entsprechenden
Formstücken herzustellen. Abgasrohre innerhalb der
Verkleidung des offenen Kamins müssen mit
mindestens 3 cm dicken formbeständigen, nichtbrenn-
baren Dämm stoffen der Klasse A 1 nach
DIN 4102 Teil 2, wie im Abschnitt Dämmschichten
beschrieben, ummantelt werden; an die Stelle des
Maßes 3 cm muß das Maß 6 cm eingehalten werden,
wenn die Verkleidung des Abgassammlers aus Metall
besteht. Dies gilt nicht, soweit das Verbindungsstück
zur konvektiven Erwärmung der Raumluft bestimmt ist.
Verbindungsstücke aus austenitischen, nichtrostenden
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Stählen müssen mindestens 1 cm dick sein.
Anmerkung: Anforderungen an das Verbindungsstück
nach DIN 18 160 Teil 2.
Warmluftführung
Die Aluflexrohre zur Führung der Warmluft müssen
mit Stahlbandschellen an den Warmluftstutzen und
Gittern befestigt und mit 40 mm starken
Mineralwollfasermatten isoliert werden.
Bezeichnungen von Kamineinsätzen
und Kaminkassetten
Bei Kamineinsätzen/-kassetten mit selbstschließenden
Feuerraumtüren ist ein Anschluss an einen bereits
mit anderen Öfen und Herden belegten Schornstein
möglich, sofern die Schornsteinbemessung gem.
DIN EN 13384-1 bzw. DIN EN 13384-2, dem nicht
widerspricht. Kamineinsätze/-kassetten mit
selbstschließenden Feuerraumtüren müssen – außer
beim Anzünden, beim Nachfüllen von Brennstoff und
der Entaschung – unbedingt mit geschlossenem
Feuerraum betrieben werden, da es sonst zur
Gefährdung anderer, ebenfalls an den Schornstein an-
geschlossener Feuerstätten und zu einem Austritt
von Heizgasen kommen kann.
Kamineinsätze/-kassetten ohne selbstschließende
Sichtfenstertüren müssen an einen eigenen Schornstein
angeschlossen werden. Der Betrieb mit offenem Feuer-
raum ist nur unter Aufsicht statthaft.
Für die Schornsteinberechnung ist DIN EN 13384-1
bzw. DIN EN 13384-2 anzuwenden.
Der Kamineinsatz N-24 ist eine Zeitbrand-Feuerstätte.
Anheizen
Es ist unvermeidlich, dass beim ersten Anheizen
durch Austrocknen von Schutzfarbe eine Geruchsbelä-
stigung entsteht, die nach kurzer Betriebsdauer beendet
ist. Während des Anheizens sollte der Aufstellraum
gut belüftet werden. Ein schnelles Durchlaufen
der Anheizphase ist wichtig, da bei Bedienungsfehlern
höhere Emissionswerte auftreten können. Sobald
das Anzündmaterial gut angebrannt ist, wird weiterer
Brennstoff aufgelegt. Verwenden Sie zum Anzünden
nie Spiritus, Benzin oder andere brennbare Flüssigke-
iten. Das Anfeuern sollte immer mit etwas Papier,
Kleinholz und in kleinerer Menge Brennstoff erfolgen.
In der Anheizphase führen Sie dem Ofen sowohl
Primär- als auch Sekundärluft zu. Anschließend wird
die Primärluft geschlossen und der Abbrand über die
Sekundärluft gesteuert. Lassen Sie den Ofen während
dieser Anbrennphase nicht unbeaufsichtigt.
Zulässige Brennstoffe
Zulässiger Brennstoff ist Scheitholz mit einer Länge
von 40 cm und einem Durchmesser von 10 cm.
Es darf nur lufttrockenes Scheitholz verwendet werden.
Die Verfeuerung von Abfällen und insbesondere
Kunststoff ist laut Bundesimmissionsschutzgesetz
verboten. Darüber hinaus schadet dies der Feuerstätte
und dem Schornstein. Lufttrockenes Scheitholz mit
maximal 20 % Wasser wird durch eine mindestens
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