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mad NR-107054-B Guide D'installation page 18

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TEILEGUTACHTEN Nr.: TU-025903-A0-034
TÜV APPROVAL No.:
Auftraggeber
: M.A.D. Holding B.V.
Client
Prüfgegenstand
: Zusatzluftfedern
object tested
Typ
: NR-107054
type
III.
Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
III.1
Rad/Reifenkombinationen
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung
aller serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen.
Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von
Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
-
Es liegen besondere Prüfberichte bzw. Allgemeine Betriebserlaubnisse für die
entsprechende Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind
eingehalten.
-
die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen
Prüfberichten (z.B. Einbau zusätzlicher Federwegbegrenzer) verändert werden müssen.
III.2
Anhängekupplung
Die vorgeschriebene Maximalhöhe der Kupplungskugel bei zulässigem Gesamtgewicht des
Fahrzeugs über der Fahrbahn (gem. DIN 74058) beträgt 420 mm.
IV.
Hinweise und Auflagen
Auflagen für den Hersteller / Einbaubetrieb und die Änderungsabnahme:
IV.1
Die Scheinwerfereinstellung ist zu überprüfen.
IV.2
Die Einschränkungen zum Verwendungsbereich (s. Punkt I) sind zu beachten.
IV.3
Der Einbau der Federn, Federsitze und die scheuerfreie Verlegung der Druckleitungen
ist anhand der mitgelieferten Anbauanleitung zu kontrollieren.
IV.4
In der Nähe des Füll-/ Ablassventils in Kofferraum seitlich rechts ist der mitgelieferte
MAD-Aufkleber anzubringen mit folgenden Betriebsdruckinformationen:
Minimumdruck unbeladen: 0,5 bar
Betriebsdruck: 1,0 bis 3,0 bar
Maximumdruck beladen:
IV.5
Bei Verwendung eines Kompressors ist für den jeweiligen Typ ein Nachweis gemäß der
Rili 72/245/EWG mindestens in Form einer Übereinstimmungserklärung gemäß der Rili
89/336/EWG vorzulegen. In diesem Fall gilt für die Anbringung der Bedienarmatur bei
Fahrzeugen der Klassen M1 und N1:
Die Armatur (Bedieneinheit) darf im Führerhaus an der Sitzkonsole oder hinter bzw.
zwischen der letzten Sitzreihe angebracht sein. Bei einer Anbringung innerhalb der
Instrumententafel (Armaturenbrett) des Fahrzeugs ist eine Begutachtung nach §21 StVZO
entsprechend der Rili 74/60/EWG (Innenausstattung) erforderlich.
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M o b i l i t ä t
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Datum /
date
22.11.2011

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