Sicherheitsbestimmungen; Geltende Vorschriften; Sicherheitsbestimmungen Für Den Aufbau Und Die Nutzung - KRAUSE ProTec 1000 Notice De Montage Et D'utilisation

Échafaudage mobile (plateforme de travail mobile)
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  • FRANÇAIS, page 55
ProTec
1000
®
– Das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) als Anschlagpunkt für die persönliche Absturzsicherung verwenden.
– Einsatz als Seitenschutz. z.B. an Absturzkanten.

3. Sicherheitsbestimmungen

3.1 Geltende Vorschriften

Für den Auf- und Abbau, die Standsicherheit und die Verwendung des Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne) gelten die
Vorschriften der EN 1004-1 und EN 1004-2.
3.2 Sicherheitsbestimmungen für den Aufbau und die Nutzung
(kann durch nationale Vorschriften abweichen)
– Der Auf- und Abbau sowie die Nutzung dürfen nur durch Personen erfolgen, die mit der vorliegenden Anleitung
vertraut sind.
– Für den Auf- und Abbau sind mindestens 2 Personen notwendig.
– Vor dem Auf- Um- oder Abbau ist der Standort auf mögliche Gefahren zu prüfen. Diese Gefahren beseitigen, vermeiden
oder minimieren.
– Mögliche Gefahren beachten durch: instabilen Untergrund, Gefälle, Hindernisse, Witterungsbedingungen, elektrische
Gefahren, evtl. erhöhte Windlasten durch einen Tunneleffekt bei offenen Gebäuden oder an Gebäudeecken.
– Es dürfen nur unbeschädigte Originalteile des Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne) verwendet werden.
– Vor der Nutzung müssen die Fahrrollen durch Niederdrücken der Bremshebel gesichert werden und sämtliche
Bauteile müssen auf richtigen Zusammenbau und Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
– Es darf jeweils nur auf einer Belagebene gearbeitet werden. Diese muss einen vollständigen Seitenschutz mit
Bordbrettern aufweisen.
– Ein Einsatz des Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne) ist nur bis zu einer Windstärke 6 (~ 45 km/h) zulässig.
Vor Überschreitung der Windstärke 6 ist das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) abzubauen oder in einen
windgeschützten Bereich zu verfahren und dort gegen Kippen zu sichern.
Das Überschreiten der Windstärke 6 ist z. B. an einer spürbaren Hemmung beim Gehen erkennbar.
– Für Belagbühnen, auf denen gearbeitet wird, ist ein 3 tlg. Seitenschutz, bestehend aus Geländerstreben, Zwischenhol-
men und umlaufenden Bordbrettern, einzusetzen. Bei Zwischenbelägen, die nur dem Auf-, Ab- und Umbau und dem
Aufstieg dienen, kann auf umlaufende Bordbretter verzichtet werden.
!
• Das Anbringen von Planen oder Netzen am Fahrgerüst (fahrbaren Arbeitsbühne) ist verboten.
• Besteigen Sie nicht die Außenseite des Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne).
• Das Anheben oder Aufhängen des Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne) ist verboten.
• Externe horizontale oder vertikale Lasten können zum Umstürzen des Fahrgerüstes
– Das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) ist nach Beendigung der Arbeiten zu verankern und gegen unbefugtes
Benutzen zu sichern bzw. abzubauen.
– Traversen und Ballastgewichte, sowie Ausleger und Stabilisierungs-Sets sind entsprechend dieser Aufbau-
und Verwendungsanleitung zu montieren.
– Werkzeuge und Materialien dürfen nur nach oben getragen werden.
– Bei Belagbühnen über einem Meter Standhöhe ist das Begehen und Verlassen der Belagbühne nur durch die Luke zulässig.
– Das Überbrücken vom Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) zu Gebäuden durch Maurerbohlen oder ähnlichem
Material ist unzulässig.
– Das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) darf nicht als Aufstiegsturm verwendet werden, um auf andere
Konstruktionen zu gelangen.
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(fahrbaren Arbeitsbühne) führen.

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