Installation; Zulässige Installationen; Unzulässige Installationen; Rauchgaskanal Bzw. Anschlüsse - Extraflame LP30 Manuel Utilisateur

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Die Installation muss konform sein mit:
UNI 10683 (2005) Mit Brennholz oder anderen Festbrennstoff en
gespeiste Wärmeerzeuger: Installation.
Die Schornsteine müssen konform sein mit:
EN 13384-1 (2006) Berechnungsmethode der thermischen und
strömungsdynamischen Eigenschaften von Schornsteinen.
UNI 1443 (2005) Schornsteine: Allgemeine Anforderungen.
UNI 1457 (2004) Schornsteine: Innere Rauchgasleitungen aus Ton und
Keramik.
UNI TS 11278 (2008) Metallschornsteine
Vor der Installation ist die Anordnung der Schornsteine bzw.
Auslassmündungen der Geräte unter Berücksichtigung der folgenden
Angaben zu prüfen:
Installationsverbote
Gesetzlich vorgeschriebene Abstände
Beschränkungen gemäß örtlichen Verwaltungsvorschriften oder
besonderen behördlichen Vorschriften.
Konventionelle Beschränkungen aus Hausordnung, Grundlasten oder
Verträgen.
ZULÄSSIGE INSTALLATIONEN
Im Raum, in dem der Wärmeerzeuger installiert werden soll, dürfen nur
Geräte bestehen oder installiert werden, die hinsichtlich des Raums luftdicht
arbeiten bzw. im Raum keinen Unterdruck im Vergleich zur Außenumgebung
erzeugen.
Nur in Räumen mit Küchennutzung sind Geräte zum Kochen von Speisen
und zugehörige Dunsthauben ohne Absauggebläse zugelassen.
UNZULÄSSIGE INSTALLATIONEN
Im Raum, in dem der Wärmeerzeuger installiert werden soll, dürfen folgende
Geräte weder bestehen noch installiert werden:
Dunsthauben mit Absauggebläse
Sammellüftungsleitungen.
Sollten sich in Räumen, die an den Installationsraum angrenzen und mit
diesem in Verbindung stehen, derartige Geräte befi nden, ist der gleichzeitige
Betrieb des Wärmeerzeugers verboten, wenn die Gefahr besteht, dass in
einem der beiden Räume im Verhältnis zum anderen ein Unterdruck erzeugt
wird.
RAUCHGASKANAL BZW. ANSCHLÜSSE
Zur Montage der Rauchgaskanäle sind nicht entfl ammbare Materialien
einzusetzen, die geeignet sind, den Verbrennungsprodukten und eventueller
Kondensatbildung standzuhalten. Der Einsatz von fl exiblen Metallschläuchen
oder Rohren aus Faserzement zum Anschluss der Geräte an den Schornstein
ist verboten, auch bei bereits vorhandenen Rauchgaskanälen. Zwischen
Rauchgaskanal und Schornstein die Durchgängigkeit des Rohrs unterbrochen
werden, damit der Schornstein nicht auf dem Wärmeerzeuger aufl iegt. Die
Rauchgaskanäle dürfen keine Räume durchqueren, in denen die Installation
von Verbrennungsgeräten verboten ist. Die Montage der Rauchgaskanäle
muss so erfolgen, dass die Rauchdichtigkeit unter den Betriebsbedingungen
des Gerätes garantiert ist; außerdem ist die Bildung von Kondensat zu
beschränken und dessen Zuleitung zum Gerät zu vermeiden.
Die Montage horizontaler Abschnitte ist so weit wie möglich zu vermeiden.
Bei Geräten, bei denen Decken- oder Wandauslässe erreicht werden müssen,
die nicht mit dem Rauchauslass aus dem Gerät in einer Achse liegen, müssen
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INSTALLATION

die Richtungswechsel mit off enen Bögen nicht über 45° ausgeführt werden
(siehe Abbildungen unten).Bei allen Wärmeerzeugern, die mit Elektrogebläse
für den Rauchgasausstoß ausgestattet sind, sind die folgenden Anweisungen
zu beachten:
Horizontale Abschnitte müssen eine Neigung von mindestens 3%
nach oben haben
Die Länge des horizontalen Abschnitts muss so kurz wie möglich sein,
auf keinen Fall länger als 3 Meter
Die Anzahl an Richtungswechseln, einschließlich dessen, der durch den
Einsatz des T-Stücks entsteht, darf höchstens 4 betragen (werden 4 Kurven
benutzt, sind doppelwandige Rohre mit 120 mm Innendurchmesser zu
verwenden).
Auf alle Fälle müssen die Rauchgaskanäle gegen Verbrennungsprodukte
und Kondensat abgedichtet und wärmeisoliert werden, wenn sie außerhalb
des Installationsraumes verlaufen.
Der Einsatz von Elementen mit Gegenneigung ist verboten.
Der Rauchkanal muss die Entfernung des Rußes oder die Reinigung
erlauben.
Der Rauchkanal muss einen konstanten Querschnitt haben. Änderungen
des Querschnitts sind nur an der Verbindung mit dem Schornstein zulässig.
Es ist verboten, andere Luftzufuhrkanäle und Leitungen zu anlagentechnischen
Zwecken durch das Innere der Rauchkanäle zu führen, auch wenn diese
überdimensioniert sind. Die Montage manueller Zugregelvorrichtungen an
Geräten mit künstlichem Zug ist nicht gestattet.

SCHORNSTEIN ODER EINZELRAUCHGASROHR

Der Schornstein oder das Rauchgasrohr muss folgenden Anforderungen
entsprechen:
er muss entsprechend den Betriebsbedingungen gegen
Verbrennungsprodukte abgedichtet, wasserundurchlässig und ausreichend
isoliert und gedämmt sein;
er muss aus Materialien gefertigt sein, die den normalen mechanischen
Beanspruchungen, der Hitze der Verbrennungsprodukte und Kondensat
standhalten.
er muss vorwiegend vertikal verlaufen, mit Abweichungen von der
Achse von nicht mehr als 45°;
er muss durch Luftzwischenräume bzw. geeignete Isolierung
ausreichend von Brennstoff en bzw. entfl ammbaren Materialien getrennt
sein;
er sollte einen vorzugsweise kreisförmigen Innenquerschnitt haben:
Quadratische oder rechteckige Querschnitte müssen abgerundete Ecken
mit einem Radius nicht unter 20 mm haben;
er muss einen konstanten, freien und unabhängigen Innenquerschnitt
haben;
rechteckige Querschnitte dürfen ein Seitenverhältnis von max. 1,5
aufweisen.
Es wird empfohlen, dass die Rauchleitung mit einer Sammelkammer für
Isolierstoff
<
45°
45°
<
Schornstein
Inspektion
INSTALLATION

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